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Kirchenrecht und Verwaltungsrecht | 24.03.2022

Reform im Vatikan

Reform im Vatikan - Heiliger Stuhl veröffentlicht neues Grundgesetz

Reform soll 5. Juni dieses Jahres in Kraft treten

Papst Franziskus wollte die Verwaltung seiner Kirchen-Behörden in Rom reformieren. Seit 2013 werkelte der Vatikan an dem ambitionierten Plan. Am Wochenende folgte dann die große Überraschung.

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Überraschend hat der Vatikan am Wochenende ein seit Jahren erwartetes neues Grundgesetz veröffentlicht, mit dem Papst Franziskus den Verwaltungs­apparat des Heiligen Stuhls reformieren will. Die Mitteilung des Pressesaals erreichte die Öffentlichkeit gegen Samstag­mittag. Weiter wollte sich der Vatikan zunächst nicht dazu äußern, er verwies auf eine Presse­konferenz an diesem Montag.

Reform nach neun Jahren abgeschlossen

Die neue Apostolische Konstitution mit dem lateinischen Titel „Praedicate Evangelium“ (Verkündet das Evangelium) werde am 5. Juni dieses Jahres in Kraft treten, hieß es. An diesem Tag werde damit der Reform­prozess der Römischen Kurie abgeschlossen. Franziskus setzt damit die alte Verfassung „Pastor Bonus“ (Der gute Hirte) außer Kraft, die Papst Johannes Paul II. 1988 erließ und die der heute emeritierte Papst Benedikt XVI. später im Jahr 2011 änderte. Seit 2013 arbeitete ein Gremium aus mehreren Kardinälen an der Neuordnung der Kurie. Der reform­willige Franziskus, der am Samstag den neunten Jahrestag seiner Amts­einführung beging, setzte das Berater­gremium nach seiner Ernennung dafür ein.

Ministerien werden neu sortiert

Die neue Verfassung enthält auf mehr als 50 Seiten 250 Paragrafen, die die Dikasterien - also so etwas wie die Ministerien des Heiligen Stuhls - und weitere Verwaltungs­teile betreffen. Franziskus zeigt damit, auf welche Themen er in der katholischen Kirche den Fokus legen will und wertet einige Bereiche der Kirchen-Verwaltung auf. Zunächst legte er fest, dass alle Einrichtungen der Kurie - außer das Staats­sekretariat - nun Dikasterien seien. Er sorgte damit für eine Vereinheitlichung im vatikanischen Bezeichnungs­durcheinander.

Mehr Dienstleistung für die Ortskirchen

Die Kurie soll sich einfach gesagt stärker in den Dienst der Ortskirchen stellen und sich mehr auf die Mission fokussieren. Die Reform solle eine effektivere Verbreitung des Glaubens fördern und einen konstruktiveren Dialog anregen, schrieb Franziskus im Vorwort. Dieses Ziel unterstrich er mit dem Zusammenlegen mehrerer Behörden zum neuen Dikasterium für Evangelisierung. Ihm wird der Papst selbst vorstehen, was zeigt, wie wichtig Franziskus dieses Thema ist.

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Frauen bald in höhere Positionen

Fest­geschrieben ist auch, dass Frauen künftig Einrichtungen leiten können. Franziskus beförderte bereits in den vergangenen Monaten Frauen in höhere Positionen innerhalb der Kurie. Auch der päpstliche Wohltätigkeits­dienst (Almosenamt) wird zum sogenannten Dikasterium für den Dienst der Nächsten­liebe aufgewertet. Die Behörde kümmert sich um Bedürftige und erhält damit eine wichtigere Stellung.

Paragraf zum Thema sexueller Missbrauch

Die Verfassung geht in einem Paragrafen auch auf das Thema sexueller Missbrauch ein. Die Päpstliche Kommission zum Schutz Minder­jähriger solle etwa Bischöfe und Bischofs­konferenzen unterstützen, Strategien zu entwickeln, um Minder­jährige vor sexuellem Missbrauch zu schützen, hieß es im Abschnitt zum Dikasterium für Glaubens­lehre (vormals Glaubens­kongregation). Dem Dikasterium müssen Missbrauchs­fälle in der Kirche gemeldet werden. Außerdem soll die Kommission gemäß des Kirchen- und Zivilrechts angemessene Antworten im Fall von Missbrauch etwa durch Kleriker finden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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