Seit am 1.1.2013 der neue Rundfunkbeitrag eingeführt wurde, spielt es nunmehr keine Rolle mehr, ob im Haushalt ein Fernseher oder Radio vorhanden ist.
Der Rundfunkbeitrag gilt als Haushaltsabgabe und muss grundsätzlich von jedem Haushalt gezahlt werden – ganz egal ob es technische Geräte im Haushalt gibt mit denen die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen werden können.
Die Rentnerin aus Wismar weigerte sich einem Bericht der Ostsee-Zeitung zufolge bisher standhaft, den Rundfunkbetrag zu bezahlen.
Die Zeitung berichtet von aktuell 308 000 Vollstreckungsverfahren, die im Sendebereich des Norddeutschen Rundfunks (NDR), wozu die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg gehören, laufen.
Manch einer gegen den ein Vollstreckungsverfahren läuft, hat möglicherweise Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag, die bei nur geringen Einkünften möglich ist. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
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