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Mietrecht | 04.11.2019

Mieten­deckel

Rück­datierung des Mieten­deckel laut Gutachten verfassungswidrig

Bericht der Berliner Morgenpost zur Rück­datierung des Mieten­deckel

Wenn der vom Berliner Senat beschlossene Mieten­deckel Anfang 2020 in Kraft tritt, dürfte Enttäuschung aufseiten der Mieter programmiert sein. Denn wesentliche Bestand­teile des Gesetzes bröckeln nach juristischer Über­prüfung einfach weg, wie die Berliner Morgenpost berichtet.

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Rückdatierung des Mietendeckels unzulässig

Die Juristen des Abgeordnetenhauses, des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes haben die vom Berliner Senat beabsichtigte Rückwirkung des Mieten­deckels (siehe Mietendeckel Berlin: Was regelt der neue Mietdeckel in Berlin?) unter die Lupe genommen. Und räumen nun ein weiteres zentrales Vorhaben des Gesetzes ab: den Mietenstopp ab dem Stichtag 18. Juni 2019. Mit der Rück­datierung eines Gesetzes, das frühestens im Februar 2020 in Kraft tritt, wollte der Senat verhindern, dass die Vermieter noch schnell die Mieten erhöhen, bevor diese eingefroren werden. Genau das halten die Wissenschaftler aber für unzulässig.

Enttäuschung für Mieter: Mieten steigen bereits

Berlins Vermieter haben in Erwartung des Mieten­deckels bereits Tausende Mieterhöhungen verschickt - und werden weitere schicken, weil sie nicht befürchten müssen, dass diese im Nachhinein für unzulässig erklärt werden. Und die Mieter? Statt vom Mieten­deckel zu profitieren, sind sie die Leid­tragenden, weil ihre Mieten bereits vor der Einführung des Gesetzes steigen.

Verband rät zu Mieterhöhungen

Der Hauseigentümerverband Haus & Grund Berlin rät allen Eigentümern in der jetzigen Situation, keine voreiligen Maßnahmen in Erwartung des Gesetzes zu treffen. Soweit Mieterhöhungen beabsichtigt und gemäß dem Berliner Mietspiegel 2019 möglich sind, können und sollten diese ungeachtet des geplanten „Mietendeckel“ vorgenommen werden.

Für den Fall, dass der „Mietendeckel“ dennoch Anfang 2020 in Kraft tritt, arbeiten Experten bei Haus & Grund Berlin bereits jetzt an Handlungsempfehlungen für Vermieter, um für sie nachteilige Folgen so weit wie möglich abzumildern. Dazu werden konkrete Tipps zur Gestaltung von Mietverträgen, rechtliche Hinweise zur Reduzierung von Instandhaltungsmaßnahmen und anderes mehr gehören.

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Quelle: Berliner Morgenpost/Haus&Grund/DAWR/pt
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