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EU-Recht und Völkerrecht | 21.09.2022

Menschen­rechts­konvention

Russland formell raus aus Europäischer Menschen­rechts­konvention

Europarat hat Russland wegen des brutalen Kriegs gegen die Ukraine ausgeschlossen

Russland ist ab sofort nicht mehr Mitglied der Europäischen Menschen­rechts­konvention.

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Der Austritt aus dem Abkommen wurde von russischer Seite bereits vor einem halben Jahr bekannt gegeben und ist formell seit Freitag gültig, wie der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) mitteilte. Der Europarat hatte das Land wegen des brutalen Kriegs gegen die Ukraine ausgeschlossen.

Mitgliedschaft aber noch nicht ganz zu Ende

Am Gericht seien noch 17.450 Klagen gegen Russland anhängig. Sie seien alle bis zum Stichtag 16. September eingereicht und müssten deswegen vom Gericht geprüft werden, hieß es weiter. Laut Konvention sei Russland weiterhin vertraglich gebunden, die Urteile dieser verbliebenen Klagen umzusetzen. Das russische Parlament hatte Anfang Juni jedoch Gesetze erlassen, wonach die russischen Behörden die Urteile des EGMR nicht befolgen müssen.

Deutsche Bundestagsabgeordnete nennt Austritt bedauerlich

Die Bundestags­abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Menschen­rechte und humanitäre Hilfe, Renata Alt (FDP), bezeichnete den Austritt Russlands aus der Konvention als bedauerlich. „Durch diese weitere Isolation sorgt Putin dafür, dass Millionen von Russinnen und Russen nicht mehr durch die Europäische Menschen­rechts­konvention geschützt sind.“ Auch der Europarat hatte aus dem gleichen Grund noch am Montag den Wunsch geäußert, Russland in Zukunft wieder als Mitglied der Konvention aufnehmen zu können.

Europarat wacht über Einhaltung der Menschenrechte

Der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte mit Sitz im französischen Straßburg setzen sich gemeinsam für den Schutz der Menschen­rechte in den 46 Mitglied­staaten ein. Sie gehören nicht zur Europäischen Union.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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