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Hochschulrecht und Verwaltungsrecht | 10.04.2014

Schavan verzichtet endgültig auf Doktortitel

Ex-Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) verzichtet endgültig auf ihren Doktortitel. Das gab Schavan in einer persönlichen Erklärung bekannt.

In einer persölichen Erklärung vom 10. April 2014 teilte die ehemalige Bundesministerin Annette Schavan (CDU) mit, dass sie nicht weiter gegen den Entzug ihres Doktortitels vorgehen wolle.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am 20. März ihre Klage gegen den Entzug des Titels zurückgewiesen und Schavan attestiert, in ihrer Dissertation getäuscht zu haben.

Die Erklärung von Annette Schavan im Wortlaut:

„Nachdem ich einige Tage über das Urteil des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf nachdenken konnte, habe ich mich entschieden, keine Berufung einzulegen und damit die juristische Auseinandersetzung zu beenden.

Ich habe gegen die Entscheidung der Heinrich-Heine-Universität geklagt, weil ich den Vorwurf der Täuschung zurückweise, und zahlreiche Wissenschaftler, die sich mit meiner Dissertation eingehend beschäftigt haben, zu gänzlich anderen Bewertungen der Vorwürfe kommen. Sie halten – anders als die Philosophische Fakultät HHU – die von mir praktizierte Dokumentation der Quellen für angemessen. Sie bewerten die Vorwürfe als unberechtigt. Auch sind sie nicht der Meinung, dass der wissenschaftliche Ertrag einer Dissertation bei der Bewertung der Vorwürfe keine Rolle spielt oder unerheblich ist. Eine Berufung gegen die Entscheidung des VG Düsseldorf würde bedeuten, dass, im Fall ihrer Zulassung, auch eine weitere gerichtliche Überprüfung der Aberkennungsentscheidung der Philosophischen Fakultät der HHU nach den Regeln des Verwaltungsrechts erfolgt und nicht nach den Grundregeln der Wissenschaftsethik, die zur Überprüfung u.a. das Mehraugenprinzip, die Trennung von Begutachtung, Bewerten und Entscheiden sowie die angemessene Berücksichtigung des Entstehungskontextes vorsieht. Wie die Diskussion gezeigt hat, folgen aus den unterschiedlichen Perspektiven diametral entgegengesetzte Bewertungen meiner Dissertation.

In den vergangenen Monaten habe ich viel Zuspruch aus der Wissenschaft und der Politik erfahren. Ich habe aber auch festgestellt, dass, wer kritische Fragen an das Verfahren in Düsseldorf stellt, mit Vorwürfen der unangemessenen Parteinahme konfrontiert wird. Das tut der Sache nicht gut und verhindert jede weitere Debatte über wissenschaftsethische Standards im Umgang mit Plagiatevorwürfen. Die Universitäten haben sich bereits Ende der 90er Jahre mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf Leitlinien zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ geeinigt, die im vergangenen Jahr neu aufgelegt wurden. Auf dieser Grundlage kann auch die von einzelnen Wissenschaftlern geforderte Vergleichbarkeit von Verfahren in anderen Universitäten diskutiert werden. Der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Professor Wolfgang Marquardt, wird jüngst in einer Wochenzeitung mit dem Hinweis zitiert: „Es gibt mittlerweile einen Konsens darüber, dass in den Verfahren, in denen über den Entzug des Doktortitels entschieden wird, Begutachter, Bewerter und Entscheider getrennt sein sollten! Dass es ein Mehraugenprinzip geben sollte, und dass eine Analyse der Arbeit nicht allein über eine formalistische Textanalyse bewertet werden kann“ (Die ZEIT, 20. März 2014). Er fügt an gleicher Stelle hinzu: „Die kommenden Verfahren werden anders ablaufen als die vergangenen.“ Solange über meinen Konflikt mit einer Universität vor Gericht verhandelt wird, ist es nach meiner Erfahrung schwer möglich, über die Verbindlichkeit dieser Regeln zu diskutieren, weil immer der Eindruck entsteht, es gehe um eine Entlastung für mich. Das haben die Wissenschaftsorganisationen schmerzlich erfahren, als sie auf diesen Konsens über grundlegende Regeln hingewiesen haben.

Die Arbeit an meiner Dissertation vor über 30 Jahren war für mich eine gute Zeit, in der ich viel gelernt habe. Dafür bin ich meinen damaligen Lehrern sehr dankbar. Die Auseinandersetzung mit Gewissenstheorien, verbunden mit der Frage nach einem pädagogischen Verständnis von Gewissen und Möglichkeiten der Gewissenserziehung hat mich weit über die Zeit der unmittelbaren Arbeit am Thema beschäftigt. Diese Arbeit war und ist für mich wichtig und hat auch mein späteres Handeln geprägt. Sie war für mich mehr als der Abschluss meines Studiums und der Promotion. Handlungsleitend war für mich ein Verständnis vom Menschen, der sich um Gewissenhaftigkeit bemüht, und der verantwortungsbewusst mit seiner Freiheit umgeht. Davon habe ich mich in meiner beruflichen und politischen Arbeit leiten lassen und werde dies auch künftig tun.

Jetzt bereite ich mich auf neue Aufgaben vor und freue mich darauf.“

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