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Junges Paar in flagranti erwischt
Das Paar ist angeklagt, weil es sich am zweiten Weihnachtsfeiertag 2014 in der «Erlebnisgrotte» der Therme in einem Augsburger Vorort vergnügt haben soll. Die Bademeister sollen die beiden Gäste dort in flagranti erwischt haben, zudem gibt es ein Unterwasser-Video von dem Geschehen.
Kein Sex - nur Badehose ist heruntergerutscht
Im ersten Prozess bestritt der junge Mann, dass es zum Sex gekommen sei. Er sagte, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Eine Unterwasserkamera hatte aber alles gefilmt und der zuständige Richter sprach ob der Bilder von einem „Porno“ (zur Unterwasserkamera siehe Rechtsfrage: Dürfen Schwimmbäder unter Wasser eine Überwachungskamera installieren?).
Verurteilung zu 2 Wochen Dauerarrest
Der Amtsrichter glaubte ihm nicht und verurteilte den 18-Jährigen zu zwei Wochen Dauerarrest und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Freundin sagte zu den Vorwürfen nichts. Sie erhielt einen Wochenendarrest sowie 32 Stunden Hilfsdienste.
Nachtrag vom 19.08.15 - 17.16 Uhr:
Das Landgericht Augsburg bestätigte nun in zweiter Instanz die Strafen für den 18-Jährigen und seine 19 Jahre alte Freundin. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die an Weihnachten 2014 in der «Erlebnisgrotte» der Therme im Augsburger Vorort Neusäß ausgeführten sexuellen Handlungen ein öffentliches Ärgernis begründeten.
Siehe auch:
- Harte Strafe nach Sexabenteuer: Jugendliche erhalten Arrest nach Sex im Schwimmbad
- Dürfen Schwimmbäder unter Wasser eine Überwachungskamera installieren?
- Ab wann dürfen Jugendliche das erste Mal Sex haben?
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