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Arbeitsrecht | 02.06.2023

Gesetz in Kraft getreten

Spanien macht „Menstruations­urlaub“ möglich

Spanien dürfen Frauen in Zukunft bei starken Menstruations­schmerzen zu Hause bleiben

Spanien ist das erste Land in Europa, in dem Frauen „menstruations­frei“ machen dürfen

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Am Donnerstag trat das Gesetz über Sexual- und Reproduktions­gesundheit in Kraft, das unter anderem das Fernbleiben von der Arbeit bei Regel­beschwerden ermöglicht. Die von der linken Regierung beantragte Neuerung war im Februar vom Parlament gebilligt worden.

Auch Änderung des Geschlechtseintrags von Transmenschen leichter

Damals waren im Rahmen des Gesetzes weitere Neuregelungen beschlossen worden. Ab sofort sind etwa auch Ab­treibungen sowie die Änderung des Geschlechts­eintrags von Trans­menschen leichter. Gleich­stellungs­ministerin Irene Montero sprach nach der Parlaments­abstimmung im Februar von einem „historischen Tag für die Förderung der feministischen Rechte.“

Vergleichbare Regelungen gibt es in Asien

Besonders ungewöhnlich ist aber der „Menstruations­urlaub“. Eine vergleichbare Regelung gibt es auch in Deutschland nicht. In Asien schon. Zum Beispiel in Taiwan: Hier können Frauen in solchen Fällen allerdings nur drei Tage pro Jahr zu Hause bleiben. Sie bekommen dann auch nur die Hälfte des Lohns. In Südkorea müssen Arbeitgeber ihren weiblichen Beschäftigten einen Tag im Monat frei geben, wenn sie den Anspruch geltend machen - wer die Kosten dafür übernimmt und ob es dennoch Lohn gibt, ist im Gesetz aber nicht geregelt.

„menstruationsfrei“: Arbeitnehmerinnen benötigen Attest

Um „menstruations­frei“ zu machen, benötigen die Arbeit­nehmerinnen in Spanien jedes Mal ein ärztliches Attest. Die Dauer der Frei­stellung von der Arbeit ist dann aber im Prinzip unbegrenzt. Sie hängt laut Gesetz davon ab, wie stark die Schmerzen sind und wie lange sie anhalten. Die Kosten werden vom Staat übernommen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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