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Arztrecht und Strafrecht | 24.08.2014

Sterbehilfe: Dürfen Ärzte bald Beihilfe zum Suizid leisten?

In den letzten Wochen wird wieder verstärkt eine Liberalisierung der Sterbehilfe in Deutschland diskutiert. Nun kündigte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach im Interview mit dem „SPIEGEL“ an, einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen zu wollen, der den Ärzten die Beihilfe zum Suizid in Deutschland erlaubt

Kirchen sind gegen Sterbehilfe

Die großen Kirchen sprechen sich bisher gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe aus. Nur Michael Bertrams, Mitglied der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen und von 1994 bis 2013 Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, kann sich „Hilfe zum Sterben“ in Ausnahmesituationen vorstellen. Für Aufsehen sorgte vor kurzem der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider (Berlin) mit seiner Äußerung Aufsehen, wonach er aus Liebe zu seiner krebskranken Frau Anne diese notfalls zur Selbsttötung in die Schweiz begleiten werde, auch wenn er selbst anderer Meinung sei.

Unionsparteien gegen Sterbehilfe

Auch die Union ist für ein Verbot der Sterbehilfe. Nur Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) – evangelischer Theologe spricht sich für eine liberalere Linie bei der Sterbehilfe aus. Hingegen plädiert Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe.

SPD erarbeitet einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Nun will SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach nach einem Bericht des „SPIEGEL“ einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der den Ärzten die Beihilfe zum Suizid in Deutschland erlaubt. „Ich halte ein striktes Verbot der Sterbehilfe für nicht zeitgemäß“, sagte Lauterbach, der die SPD-Fraktion bei der geplanten Neuregelung der Sterbehilfe koordiniert. „Es gibt Menschen, die den berechtigten Wunsch haben, dass man ihnen beim Sterben hilft.“

Sterbehilfe soll nur in sehr engen Grenzen erlaubt werden

Allerdings besteht Lauterbach darauf, dass der Beihilfe zur Sterbehilfe enge Grenzen gesetzt werden. So spricht sich Lauterbach gegen jede kommerzielle Form der Sterbehilfe aus. Sterbehilfe dürfe auch nur erlaubt sein, wenn der Sterbewillige an einer unheilbaren Krankheit leide und gleichzeitig noch so geistig klar sei, dass er seine Wünsche formulieren kann. Schließlich dürfe der Sterbewillige auch nicht an Depressionen leiden.

Lauterbach hofft auf gemeinsamen Gesetzesentwurf mit der CDU

Lauterbach sagte im SPIEGEL, dass Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) in der Debatte eine ganz ähnliche Position vertrete wie er. „Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir gemeinsam einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, für den wir dann in allen Fraktionen des Bundestags um Zustimmung werben“, so Lauterbach.

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