DAWR > Streit um Bankgebühren: Kreditwirtschaft strebt Gesetzesänderung an < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht und Verbraucherrecht | 03.05.2022

Bank­gebühren

Streit um Bank­gebühren: Kredit­wirtschaft strebt Gesetzes­Ã¤nderung an

Gesetzes­Ã¤nderung soll Unsicherheit beenden

Im Dauerstreit um Konto­gebühren pochen Kredit­institute in Deutschland nun auf Rechts­sicherheit. Ziel sei eine Gesetzes­Ã¤nderung, sagte der Chef des Baden-Württembergischen Genossenschafts­verbandes, Roman Glaser, in Stuttgart.

Werbung

Die Deutsche Kredit­wirtschaft - also nicht nur die zum genossen­schaft­lichen Bereich gehörenden Volks- und Raiffeisen­banken, sondern auch Sparkassen und private Banken - habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das als Grundlage dienen könnte.

Hintergrund

Der Bundes­gerichts­hof (BGH) hatte im April 2021 entschieden, dass Kredit­institute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurück­fordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.

Kreditwirtschaft bemängelt übermäßige Bürokratie nach BGH-Entscheidung

Eine Sprecherin des Bundes­verbands deutscher Banken bestätigte, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Die Deutsche Kredit­wirtschaft setze sich dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmen­bedingungen „für Änderungen von auf Dauer angelegten Verträgen künftig praxis­gerechter gestaltet werden“. Das BGH-Urteil löse unter anderem übermäßige Bürokratie aus.

Gesetzesänderung soll Unsicherheit beenden

Das Urteil sorgt seit längerem für erheblichen Ärger. Allein bei der Finanz­aufsicht Bafin gingen von Januar bis Ende März rund 750 Beschwerden von Bankkunden ein. „Das eine Urteil fällt zugunsten eines Kunden aus, das andere fällt zugunsten der Bank aus“, sagte der Stuttgarter Verbands­chef Glaser mit Blick auf Rechts­streitigkeiten. „Das hilft uns alles nichts.“ Die Unsicherheit müsse durch eine Gesetzes­Ã¤nderung beendet werden.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9334