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Wie am Dienstag mitgeteilt wurde, verhandeln die Karlsruher Richter dann den Fall einer Bausparerin, die 1999 bei Wüstenrot zwei Verträge abgeschlossen hatte. Als diese 2001 zuteilungsreif wurden, nahm sie die Darlehen nicht in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem attraktiven Zinssatz. Anfang 2015 kündigte ihr Wüstenrot schließlich die Verträge. Das will die Kundin nicht hin nehmen.
OLG Stuttgart entschied zu Gunsten der Bausparerin
Zuletzt hatte ihr das Oberlandesgericht Stuttgart Recht gegeben. Andere Gerichte haben in vergleichbaren Fällen aber im Sinne der Bausparkassen entschieden. Nun muss der BGH die Rechtslage klären.
Hohe Guthabenzinsen bringen Bausparkassen in Schwierigkeiten
Die hohen Guthabenzinsen der 1990er Jahre machen es für Bausparer derzeit attraktiv, den Vertrag immer weiter laufen zu lassen. Die Bausparkassen bringt das in Schwierigkeiten. Sie haben seit 2015 bereits etwa 250.000 Verträge gekündigt.
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