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EU-Recht und Völkerrecht | 17.03.2022

Ukraine-Krieg

Ukraine-Krieg: Erstmals spricht das höchste Gericht der UN

Urteil erhöht Druck auf Russland

Erstmals seit der russischen Invasion in die Ukraine vor knapp drei Wochen haben nun die höchsten Richter der Vereinten Nationen das Wort. Sie entscheiden über die Dringlichkeits­klage der Ukraine gegen den Nachbar­staat.

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Der Internationale Gerichtshof soll ein Ende der Gewalt anordnen und erklären, dass dieser Krieg keine rechtliche Grundlage hat. Das Urteil ist zwar bindend. Doch Experten bezweifeln, dass Moskau sich an eine Anordnung halten würde. Die Anhörung hatte Russland bereits demonstrativ boykottiert. Das Urteil kann aber internationale Signal­wirkung haben.

„Russland muss gestoppt werden“

In einem dramatischen Appell hatten die Vertreter der Ukraine im Friedens­palast am 7. März das Gericht zum Eingreifen aufgerufen. „Russland muss gestoppt werden“, sagte Anton Korynevych im Friedens­palast.

IGH: Keinerlei Grundlage für Putins Völkermord-Behauptung

Grundlage der Klage ist die UN-Völkermord­konvention von 1948, die beide Staaten unter­zeichnet haben. Die Ukraine wirft Russland vor, die Konvention als Rechtfertigung für den Krieg zu missbrauchen. Präsident Wladimir Putin hatte erklärt, dass Russen in den Separatisten­gebieten Luhansk und Donezk in der Ostukraine vor einem Völkermord geschützt werden müssten - hatte aber keine Beweise vorgelegt. „Das ist eine schreckliche Lüge Putins“, sagte der Vertreter der Ukraine vor Gericht.

IGH: Russland muss Kriegshandlungen sofort einstellen

Der Gerichtshof kann der Klage stattgeben und Russland auflegen, die Kämpfe zu stoppen. Die Klage kann auch abgewiesen werden. Es ist in jedem Fall eine vorläufige Ent­scheidung. In der Grundsache wird erst nach dem Haupt­verfahren geurteilt, das kann Jahre dauern.

Das Gericht ist das höchste rechtliche Organ der Vereinten Nationen. Seine Urteile sind bindend, eine Berufung ist nicht möglich. Doch das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen. Es könnte den UN-Sicherheits­rat anrufen. Dort kann Russland allerdings jede Ent­scheidung mit seinem Veto blockieren.

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Kriegsverbrechen: Vorwürfe sind Gegenstand der Ermittlungen des Weltstrafgerichts

Die Ukraine beschuldigt Russland auch der Kriegs­verbrechen. Doch darüber werden die UN-Richter nicht urteilen. Diese Vorwürfe sind aber Gegenstand der Ermittlungen des Weltstraf­gerichts. Das schickte auch bereits Ermittler in die Ukraine, um Beweise zu sammeln. Dieser Internationale Strafgerichts­hof hat seinen Sitz ebenfalls in Den Haag, ist aber völlig unabhängig von dem UN-Gericht. Während dieses Konflikte zwischen Staaten behandelt, verfolgt das Weltstraf­gericht individuelle Verdächtige wegen Kriegs­verbrechen, Völkerm­ords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Auch wenn Russland das Weltstraf­gericht nicht anerkennt, sind Prozesse möglich. Denn die Ukraine hat die Zuständigkeit anerkannt.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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