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Bankrecht und Verbraucherrecht | 10.02.2023

Bank­gebühren

Verbraucher­schützer kritisieren Umgang mit Bank­gebühren-Urteil

Verbraucher­schützer befürchten eine Gesetzes­Ã¤nderung zu Lasten der Kunden

Die Umsetzung des Bank­gebühren-Urteils des Bundes­gerichts­hof sorgt für Ärger. Banken und Sparkassen plädieren für eine Gesetzes­Ã¤nderung. Verbraucher­schützer bereitet das Sorgen.

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Im Konflikt um Bank­gebühren befürchten Verbraucher­schützer eine Gesetzes­Ã¤nderung zu Lasten der Kunden. Banken und Sparkassen wollten erreichen, dass auch bei gravierenden Vertrags­Ã¤nderungen wie Preiser­höhungen wieder die still­schweigende Zustimmung der Kunden ausreiche, Verbraucher also nicht ausdrücklich einwilligen müssten, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucher­zentrale Bundes­verband (vzbv). Bis zu einem Urteil des Bundes­gerichts­hofs hätten einige Institute die still­schweigende Zustimmung „als Freifahrt­schein für umfangreiche Vertrags­umbauten und Einführung neuer Entgelte genutzt“, kritisierte Mohn.

AGB-Änderungen nur noch mit Zustimmung der Kunden

Der BGH hatte nach einer Klage der Verbraucher­schützer im April 2021 entschieden, dass Kredit­institute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurück­fordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.

Banken plädieren für Zustimmungsfiktion

Nach Einschätzung der Verbraucher­schützer schließt das Urteil moderate Vertrags­Ã¤nderungen per still­schweigender Zustimmung - im Fachjargon Zustimmungs­fiktion genannt - gerade nicht aus. Es müsse bei Vertrags­schluss aber klar geregelt sein, nach welchen Maßgaben Änderungen durch die Institute vorgenommen würden, erläuterte Mohn. Die Deutsche Kredit­wirtschaft argumentiert dagegen, durch das BGH-Urteil sei das Vertrags­verhältnis zwischen Kunde und Kredit­institut erheblich beeinträchtigt. Der Gesetzgeber sollte deshalb zur Schaffung von Rechts­sicherheit die Rahmen­bedingungen setzen „für massen­geschäfts­taugliche und kunden­gerechte AGB-Anpassungen in Bank­verträgen per Zustimmungs­fiktion“, forderte der Dachverband der fünf großen Banken­verbände in Deutschland.

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Union auf Seite der Kreditwirtschaft

Ähnlich sieht das die CDU/CSU-Fraktion und hat einen Antrag eingebracht, über den an im Bundestag debattiert werden soll. Darin heißt es, die bisherige Praxis der Zustimmungs­fiktions­klausel sei durch das BGH-Urteil für rechts­widrig erklärt worden. Die Unions­fraktion forderte die Bundes­regierung auf, Rechts­sicherheit für die Geschäfts­beziehungen zwischen den Geld­instituten und den Bankkunden zu schaffen. Die Umsetzung des BGH-Urteils in der Praxis sorgt seit geraumer Zeit für Ärger. Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich bei der Finanz­aufsicht Bafin. Es ging dabei insbesondere um die Frage der Erstattung von Gebühren. Banken und Sparkassen kritisieren unter anderem, das Urteil führe zu großem Mehraufwand.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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