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Ein erstes Strafverfahren wegen Beihilfe zur Volksverhetzung gegen mehrere deutsche Facebook-Manager stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg im Februar vergangenen Jahres ein. Eine zweite Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg persönlich ist in München noch anhängig.
Facebook soll für geteilte Inhalte haften
In Würzburg geht es nun zunächst um eine mögliche einstweilige Verfügung in einem Zivilprozess gegen das soziale Netzwerk. Auf seiner eigenen Facebook-Seite fordert Rechtsanwalt Chan-jo Jun, dass Facebook für auf der Plattform geteilte Inhalte der Nutzer genauso haften solle wie „Zeitungsverleger für abgedruckte Leserbriefe“. Es sei „die Entscheidung der Plattformbetreiber, solche Hass- und Verleumdungsaccounts walten zu lassen, um Traffic zu erzeugen“, schreibt er.
2015 stellte er Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg
Rechtsanwalt Chan-jo Jun wurde 1974 in Verden in Niedersachsen geboren. In Würzburg studierte er Jura sowie Politologie und Philosophie und arbeitete unter anderem als freier Journalist. Seit November 2001 ist er als Rechtsanwalt am Landgericht Würzburg zugelassen. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde er durch seine Strafanzeigen gegen Mark Zuckerberg und andere Facebook-Manager 2015 bekannt.
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