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Ausländerrecht und EU-Recht | 16.02.2023

Whist­leblower-Schutz

Zu wenig Schutz für Hinweis­geber: EU-Kommission verklagt Deutschland

EuGH kann Deutsch­land im Fall einer Nie­der­la­ge zu einer Geld­stra­fe ver­ur­tei­len

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichendes Schutzes von Hinweis­gebern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

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Der Bundes­republik wird vorgeworfen, Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt zu haben, wie die Kommission mitteilte. Der EuGH kann Deutschland im Fall einer Niederlage zu einer Geldstrafe verurteilen. Neben Deutschland werden auch sieben weitere EU-Staaten verklagt.

Zuverlässiger Schutz vor Repressalien bezweckt

EU-Recht verpflichtet die Mitglied­staaten eigentlich, Hinweis­gebern geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vor­schriften melden können. „Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden“, heißt es vonseiten der Kommission. Beim sogenannten Whist­leblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Miss­ständen oder kriminellen Machen­schaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben.

Bereits 2019 einigte sich die EU auf neue Regeln

Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Whistle­blower öffentlich geworden waren, hatte sich die EU 2019 auf neue Regeln geeinigt. Die Vorgaben decken unter anderem Verstöße gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unter­nehmens­besteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebens­mittel- und Produkt­sicherheit, beim Umwelt­schutz und der nuklearen Sicherheit ab. Konkret ist etwa vorgesehen, dass Whistle­blower den Weg, wie sie die Verstöße melden, frei wählen können. Sie werden nicht verpflichtet, sich als Erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden.

Bundesrat stoppte Whistleblower-Gesetz

Der Europa­abgeordnete Rasmus Andresen (Grüne) kritisierte den Verweis an den Europäischen Gerichtshof als den „jüngsten Akt eines wahren Trauer­spiels“. „In Deutschland könnte es schon seit Jahren einen ausreichenden Whist­leblower-Schutz geben“, sagte er. Der Bundesrat hatte das sogenannte Whistle­blower-Gesetz gestoppt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärte, das Gesetz zum Schutz von Hinweis­gebern gehe in seiner vorliegenden Fassung weit über die EU-Vorgaben hinaus.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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