Werbung
Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Jugendlichen, wie aus dem veröffentlichen Beschluss hervorgeht. Das Landgericht Heidelberg hatte ihn im Dezember nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. (Az. 1 StR 144/22)
Jugendlicher ersticht 13-jährigen aus Eifersucht
Die Tat hatte sich in einem Waldstück bei Sinsheim ereignet. Die beiden Jungen kannten einander vorher nicht. Beide kannten aber ein zwölfjähriges Mädchen, das ebenfalls am Tatort war. Offiziell wurde Eifersucht als Motiv angegeben. Sonst hieß es nur, das Opfer sei in den Wald gelockt worden. Dort stach der Ältere dem arg- und wehrlosen Jungen sieben Mal in den Rücken und Halsbereich. Er hatte die Tat anfangs bestritten und später zum Teil gestanden. Der Prozess hatte nicht öffentlich stattgefunden. Der Getötete und der Verurteilte haben beide die doppelte deutsch-türkische Nationalität.
Möglichkeit vorzeitiger Strafaussetzung auf Bewährung
In dem sehr knappen BGH-Beschluss heißt es, im Jugendstrafvollzug sei die weitere Entwicklung des Verurteilten genau zu beobachten. Dabei sei „den drohenden entsozialisierenden Wirkungen einer langjährigen Freiheitsstrafe“ Rechnung zu tragen. Im Jugendgerichtsgesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, jemanden vorzeitig auf Bewährung zu entlassen. Bei Strafen von mehr als einem Jahr geht das nur, wenn mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt ist.
Werbung