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Strafrecht | 30.05.2023

Doppel­bestrafungs­verbot

30 Jahre nach Freispruch: Mann in England wegen Mordes verurteilt

Doppel­bestrafungs­verbot war 2003 in Großb­ritannien gesetzlich gekippt worden

Rund 30 Jahre nach seinem Freispruch in dem Fall ist ein Mann nun doch wegen eines Mordes verurteilt worden.

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Ein Gericht in London sah es als erwiesen an, dass der 67-Jährige 1991 eine 33-jährige Frau getötet hat. Er galt bereits damals als Haupt­verdächtiger, wurde aber im Prozess 1993 unter anderem wegen eines Ermittlungs­fehlers freigesprochen. Die Polizei machte damals deutlich, dass sie den Mann dennoch für den Täter hält.

Erneute Anklage wegen desselben Vorwurfs in Großbritannien möglich

Sechs Jahre später ermordete er eine 21-Jährige und wurde deswegen zu lebens­langer Haft verurteilt, er sitzt daher noch immer im Gefängnis. Die Tat­umstände ähnelten dem ersten Mord. In Haft erzählte der Mann einem Zellen­nachbarn, dass er in einem früheren Mordprozess „davon­gekommen“ sei. Der Grundsatz, nicht zwei Mal wegen desselben Vorwurfs angeklagt werden zu dürfen, war 2003 in Großb­ritannien gesetzlich gekippt worden. Voraussetzung ist nun, dass es bei Kapital­verbrechen und anderen schwersten Straftaten neue, wichtige Erkenntnisse gibt. Deshalb konnte der Täter nun doch belangt werden. Die Schwestern des Opfers zeigten sich nach dem Schuld­spruch erleichtert. Das Strafmaß soll am Freitag verkündet werden.

In Deutschland wird um Wiederaufnahme-Neuregelung gestritten

In Deutschland befasste sich das Bundes­verfassungs­gericht mit einer umstrittenen Neuregelung zur Wieder­aufnahme von Straf­verfahren nach einem Freispruch. Hintergrund ist eine Änderung der Straf­prozess­ordnung, nach der rechts­kräftig abgeschlossene Verfahren zuungunsten des Angeklagten nun noch einmal aufgerollt werden können, wenn „neue Tatsachen oder Beweis­mittel“ auftauchen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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