Das Landgericht Osnabrück verurteilte den ehemaligen Unternehmer zu acht Monaten Freiheitsstrafe, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Im Falle einer Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens drohe stets Haft - und mit Blick auf weitere Vorwürfe gegen den Mann komme Bewährung nicht infrage, hieß es zum Strafmaß.
Bewusst wahrheitswidrige Behauptung
Nach Auffassung der Wirtschaftskammer schilderte der Angeklagte in einer anderen Verhandlung ein vermeintliches Treffen mit dem damaligen Gesundheitsminister im Jahr 2020. Dabei habe der Angeklagte bewusst wahrheitswidrig behauptet, der Minister habe angedeutet, dass er persönliche Vorteile aus möglichen Geschäften mit dem Bundesgesundheitsministerium erwarte. Das Gericht stellte fest, dass es ein persönliches Treffen und auch die Äußerung des Ministers nicht gegeben habe.
Verleumdung, aber keine falsche Verdächtigung
Eine falsche Verdächtigung sah die Kammer hingegen nicht. Es sei nicht sicher festzustellen, dass der Angeklagte mit seinen Äußerungen strafrechtliche Ermittlungen gegen den Minister bezweckt habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann mit Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.
Vorschuss in Höhe von 17 Millionen Euro verlangt
Außerdem soll der Angeklagte zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 dem Bundesgesundheitsministerium FFP-Schutzmasken zum Kauf angeboten haben. Er habe für die Lieferung einen Vorschuss von 17 Millionen Euro verlangt, sei aber nie zur Lieferung in der Lage gewesen. Es kam aber nie zu dem Geschäft, Zahlungen wurden nie geleistet.
Verfahrensteil betreffend Betrugsvorwurf abgetrennt
Diesen Verfahrensteil wegen versuchten Betrugs bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken trennte die Kammer ab und setzte ihn zunächst aus. Unter anderem müssten voraussichtlich weitere Zeugen aus dem Ausland vernommen werden. Das bedeute, dass zu diesen Vorwürfen gegebenenfalls später verhandelt werde.