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Strafrecht | 27.03.2023

Verleumdung

32-Jähriger wegen Verleumdung von Ex-Minister Spahn verurteilt

Verfahrens­teil wegen versuchten Betrugs abgetrennt

(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 24.03.2023)

Wegen Verleumdung des früheren Bundes­gesundheits­ministers Jens Spahn (CDU) muss ein 32-jähriger Mann ins Gefängnis.

Das Landgericht Osnabrück verurteilte den ehemaligen Unternehmer zu acht Monaten Freiheits­strafe, wie ein Gerichts­sprecher mitteilte. Im Falle einer Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens drohe stets Haft - und mit Blick auf weitere Vorwürfe gegen den Mann komme Bewährung nicht infrage, hieß es zum Strafmaß.

Bewusst wahrheitswidrige Behauptung

Nach Auffassung der Wirtschafts­kammer schilderte der Angeklagte in einer anderen Verhandlung ein vermeintliches Treffen mit dem damaligen Gesundheits­minister im Jahr 2020. Dabei habe der Angeklagte bewusst wahrheits­widrig behauptet, der Minister habe angedeutet, dass er persönliche Vorteile aus möglichen Geschäften mit dem Bundes­gesundheits­ministerium erwarte. Das Gericht stellte fest, dass es ein persönliches Treffen und auch die Äußerung des Ministers nicht gegeben habe.

Verleumdung, aber keine falsche Verdächtigung

Eine falsche Verdächtigung sah die Kammer hingegen nicht. Es sei nicht sicher fest­zustellen, dass der Angeklagte mit seinen Äußerungen straf­rechtliche Ermittlungen gegen den Minister bezweckt habe. Das Urteil ist nicht rechts­kräftig, es kann mit Revision zum Bundes­gerichts­hof angegriffen werden.

Vorschuss in Höhe von 17 Millionen Euro verlangt

Außerdem soll der Angeklagte zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 dem Bundes­gesundheits­ministerium FFP-Schutz­masken zum Kauf angeboten haben. Er habe für die Lieferung einen Vorschuss von 17 Millionen Euro verlangt, sei aber nie zur Lieferung in der Lage gewesen. Es kam aber nie zu dem Geschäft, Zahlungen wurden nie geleistet.

Verfahrensteil betreffend Betrugsvorwurf abgetrennt

Diesen Verfahrens­teil wegen versuchten Betrugs bei der Beschaffung von Corona-Schutz­masken trennte die Kammer ab und setzte ihn zunächst aus. Unter anderem müssten voraussichtlich weitere Zeugen aus dem Ausland vernommen werden. Das bedeute, dass zu diesen Vorwürfen gegebenenfalls später verhandelt werde.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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