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Erkrankt das Kind nach den ersten Tagen in der Kita, ist dies kein Beweis für eine gescheiterte Eingewöhnung - und damit kein Grund für eine fristlose Kündigung. Das entschied das Amtsgericht München (Amtsgericht München, Urteil vom 08.10.2019, Az. 173 C 8625/19).
Kind erkrankt nach nur sechs Tage Eingewöhnung
Im konkreten Fall hatten Eltern mit der Kinderkrippe einen Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die Eingewöhnung für den Säugling hatte gerade erst begonnen, mit einer Stunde pro Tag. Doch nach sechs Tage erkrankte der Junge und blieb zu Hause.
Vater kündigt Vertrag fristlos
Der Vater kündigte fristlos. Der Sohn sei bereits in der ersten Woche in der Krippe erkrankt. Außerdem habe sich entgegen der Verabredung nicht eine nur für den Sohn vorgesehene Erzieherin um diesen gekümmert. Die Krippe bestand jedoch auf Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.
AG: Erkrankung von Kleinkindern während der Eingewöhnungsphase nicht ungewöhnlich
Das Gericht gab der Einrichtung Recht. Nach nur wenigen Tagen könne man nicht davon sprechen, dass die Eingewöhnung grundsätzlich gescheitert sei. Dass Kinder in der Kita meist gleich zu Beginn krank würden, sei außerdem logisch und allgemein bekannt.
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