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Strafrecht | 08.06.2023

Bewährung

Acht Monate auf Bewährung nach Böllerwurf auf Polizisten an Silvester

Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungs­beamte und versuchter gefährlicher Körper­verletzung

Angriffe auf Polizisten und Feuerwehr­leute in der Silvester­nacht haben in diesem Jahr für viel Diskussion gesorgt. Aus der Politik gab es Forderungen nach schnellen und harten Strafen. Nun hat ein Berliner Gericht entschieden.

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Nach den Silvester-Krawallen mit massiven Angriffen auf Rettungs­kräfte und Polizisten in Berlin ist ein 23-Jähriger zu acht Monaten Bewährungss­trafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass der junge Mann in der Silvester­nacht absichtlich einen Böller in Richtung eines Polizisten warf. Der Angeklagte hatte zugegeben, einen Knaller geworfen zu haben. Dieser sei aber versehentlich vor dem Polizisten gelandet.

Richter schloss ein Versehen aus

Richter Stephan Markmiller folgte jedoch den Schilderungen des Polizisten und schloss ein Versehen aus. Der Richter verurteilte den 23-Jährigen wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungs­beamte und versuchter gefährlicher Körper­verletzung. Zudem legte er fest, dass der junge Mann 50 Sozial­stunden in einer gemeinnützigen Einrichtung leisten muss. Das Urteil ist nicht rechts­kräftig.

Laut Anklage war der Böller vor den Füßen des 36 Jahre alten Polizisten gelandet, der unverletzt blieb. Er glaube nicht, dass der Böllerwurf aus Versehen geschah, meinte er vor Gericht. Der 23 Jahre alte gebürtige Würzburger gab an, etwas alkoholisiert gewesen zu sein, und entschuldigte sich erneut bei dem Polizisten.

Erste öffentliche Prozess nach Angriffen an Silvester

Das Verfahren gegen den 23-Jährigen war der erste öffentliche Prozess im Zusammenhang mit den Angriffen auf Polizei und Rettungs­kräfte zum Jahres­wechsel. Seit Mitte Mai steht ein 16-Jähriger wegen vergleich­barer Vorwürfe vor dem Amtsgericht Tiergarten - wegen seines jugendlichen Alters ist der Prozess nicht öffentlich. In dem Fall könnte es nach Angaben von Gerichts­sprecherin Lisa Jani am Mittwoch ein Urteil geben.

Fünf weitere Prozesse in den kommenden Monaten geplant

Laut Gerichts­sprecherin Jani sind derzeit weitere fünf Prozesse zu den Krawallen Ende Juni sowie im Juli und August geplant. Zudem wurden einige Fälle per Strafbefehl - also ohne mündliche Verhandlung - geahndet. Dabei sei es beispiels­weise um Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstof­fgesetz gegangen.

Die Staats­anwaltschaft hat nach eigenen Angaben inzwischen in 18 Fällen Anklage erhoben und etwa ein Dutzend Straf­befehle beantragt. Insgesamt liegen der Staats­anwaltschaft nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 110 Verfahren vor. Weitere Fälle werden noch von der Polizei bearbeitet.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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