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Arztrecht, Arztstrafrecht und Strafrecht | 08.08.2022

Masken-Atteste

Ärztin wegen falscher Masken-Atteste zu Haftstrafe verurteilt

Keine Schuld­einsicht bei Angeklagter

Wegen der Ausstellung von Hunderten falschen Masken-Attesten ist eine Ärztin aus Oberbayern zu einer zwei­jährigen Gefängniss­trafe verurteilt worden.

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Aufgrund der mangelnden Schuld­einsicht der Angeklagten sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, erläuterte Amts­gerichts-Direktorin Christine Schäfer. Sowohl die Staats­anwaltschaft als auch die Verteidigung hätten mittlerweile Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Prozess hatte bereits am Mittwoch stattgefunden, mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Masken-Atteste ohne Untersuchung ausgestellt

In der Pandemie hatten insbesondere Corona-Leugner häufig versucht, von Ärzten Befreiungen von der Maskenpflicht zu erhalten. Begründet wurde dies dann damit, dass die Inhaber der Atteste angeblich aus medizinischen Gründen keine Masken tragen könnten. Die angeklagte Medizinerin soll solche Gesundheits­zeugnisse ausgestellt haben, ohne die Betroffenen richtig untersucht zu haben. Insgesamt ging es um 309 Fälle.

AG ordnete auch dreijähriges Berufsverbot an

Bei der Beschuldigten hatte es auch eine Durch­suchung deswegen gegeben. Trotzdem soll sie danach weiter falsche Bescheinigungen ausgestellt haben. Das Amtsgericht ordnete auch ein drei­jähriges Berufs­verbot gegen die Frau an. Zudem wurde ein vorläufiges Berufs­verbot verhängt, das bis zur Rechtskraft des Urteils gelten soll.

Bereits mehrere Strafverfahren wegen falscher Masken-Atteste

In den vergangenen beiden Jahren hatten die Staats­anwaltschaften gegen einige Ärzte wegen solcher Atteste Straf­verfahren eingeleitet. Im Mai wurde bereits in Passau ein Mediziner deswegen zu einer Bewährungss­trafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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