DAWR > AfD geht erfolglos gegen Ver­fas­sungs­schutz­be­richt vor < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verwaltungsrecht | 18.11.2021

Einordnung als Verdachts­fall

AfD geht erfolglos gegen Ver­fas­sungs­schutz­be­richt vor

OVG bestätigt damit den Beschluss des VG Berlins

(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2021, Az. 1 S 121/21)

Im Streit um die Vorstellung des Berliner Verfassungs­schutz­berichts 2020 ist eine Beschwerde des AfD-Landes­verbandes weitgehend erfolglos geblieben. Das teilte das Oberverwaltungs­gericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit. (Az. OVG 1 S 121/21)

Werbung

Die Partei wollte, dass es unterlassen wird, sie als Verdachts­fall einzuordnen und Mitglieder nachrichten­dienstlich zu beobachten. Damit war sie Ende August beim Berliner Verwaltungs­gericht gescheitert - und blieb nun auch in der nächsthöheren Instanz ohne Erfolg.

Einstufung als Verdachtsfall nicht ausreichend begründet

Die AfD habe nicht ausreichend darlegen können, dass sie als extremistischer Verdachts­fall eingestuft werde, begründete das OVG seine Ent­scheidung. Sie stütze sich „im Kern schlicht auf eine Mutmaßung“. Entsprechende Presse­berichte, „die sich auf (scheinbar) valide, aber nicht verifizierbare Quellen beriefen“, seien nicht dem Land zuzurechnen und von diesem nicht zu verantworten. Das Land Berlin sei nicht zu einer Bestätigung oder einem Dementi der Bericht­erstattung verpflichtet.

Nachrichtendienstliche Beobachtung nicht dargelegt

Ebenso wenig war aus Sicht der Richter dargelegt, dass der Landes­verband nachrichten­dienstlich beobachtet wird. Die „bloße Spekulation“ über die Möglichkeit einer nachrichten­dienstlichen Beobachtung verleihe ihr keinen Unter­lassungs­anspruch, entschieden die Richter.

Einen Erfolg verbuchte die Berliner AfD allerdings

Nach dem OVG-Beschluss muss die Senatsinnen­verwaltung eine Presse­mitteilung dazu veröffentlichen, dass in dem Verfassungs­schutz­bericht 2020 Angaben zum formal auf­gelösten „Flügel“-Netzwerk in der Partei gelöscht worden sind. Dies hatte der Landes­verband im August vor dem Verwaltungs­gericht erreicht. „Wir werden nun - so wie es der Beschluss vorsieht - dazu eine Presse­mitteilung versenden“, kündigte ein Sprecher der Innen­verwaltung an.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#8851