Werbung
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt wurde rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zurückgenommen hatte.
Demente Seniorin fixiert und ausgeraubt
Der 28 Jahre alte frühere Pfleger hatte die Tat offenbar von längerer Hand geplant und sich einen Nachschlüssel für die Wohnung der Seniorin anfertigen lassen. Im September 2020 überraschten die beiden Männer die demente Frau, fixierten sie und zogen ihr die Goldringe im Wert von rund 850 Euro vom Finger. Im Anschluss ging der Jüngere selbst zur Polizei und berichtete von der Tat. Die Frau hatte davon nichts mitbekommen.
Eine derart gemeine Tat rechtfertigt keine Bewährung
Weil ohne seine Anzeige der Raub wahrscheinlich unentdeckt geblieben wäre, erkannte das Gericht bei dem 25-Jährigen auf die milde Bewährungsstrafe. Der ältere Komplize wiederum konnte für sich anrechnen lassen, dass er mittlerweile eine Zusage zur Teilnahme an einer Drogentherapie erhielt. Ansonsten aber rechtfertige eine derart gemeine Tat eine Haftstrafe ohne Bewährung, hieß es vom Gericht. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auf Haftstrafen für beide Angeklagte hingewirkt.
Werbung