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Strafrecht | 16.08.2022

Haftstrafe

Alten­pfleger zieht demenz­kranker Frau Goldringe vom Finger

Zwei Jahre Haft für Pfleger - ohne Bewährung

(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.08.2022, Az. 3540 Js 243395/20)

Nachdem er einer demenz­kranken Seniorin drei Goldringe vom Finger gezogen hat, ist ein ehemaliger Pfleger zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Sein Komplize (25) erhielt eine zehn­monatige Bewährungss­trafe.

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Das Urteil des Land­gerichts Frankfurt wurde rechts­kräftig, nachdem die Staats­anwaltschaft ihre Berufung gegen die Ent­scheidung des Amts­gerichts zurück­genommen hatte.

Demente Seniorin fixiert und ausgeraubt

Der 28 Jahre alte frühere Pfleger hatte die Tat offenbar von längerer Hand geplant und sich einen Nach­schlüssel für die Wohnung der Seniorin anfertigen lassen. Im September 2020 überraschten die beiden Männer die demente Frau, fixierten sie und zogen ihr die Goldringe im Wert von rund 850 Euro vom Finger. Im Anschluss ging der Jüngere selbst zur Polizei und berichtete von der Tat. Die Frau hatte davon nichts mitbekommen.

Eine derart gemeine Tat rechtfertigt keine Bewährung

Weil ohne seine Anzeige der Raub wahrscheinlich unentdeckt geblieben wäre, erkannte das Gericht bei dem 25-Jährigen auf die milde Bewährungss­trafe. Der ältere Komplize wiederum konnte für sich anrechnen lassen, dass er mittlerweile eine Zusage zur Teilnahme an einer Drogen­therapie erhielt. Ansonsten aber recht­fertige eine derart gemeine Tat eine Haftstrafe ohne Bewährung, hieß es vom Gericht. Ursprünglich hatte die Staats­anwaltschaft auf Haftstrafen für beide Angeklagte hingewirkt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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