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Haftungsrecht und Verkehrsrecht | 06.03.2023

Kollision nach Ampel­ausfall

Ampel­ausfall beim Abbiegen: Teilhaftung trotz Linkspfeil möglich

Haftungs­anteil von 20 %

(Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.09.2022, Az. 7 U 201/21)

Der Linkspfeil der Ampel steht auf Grün - freie Fahrt für Abbiegende. Doch fällt die Ampel plötzlich aus, ist besondere Umsicht gefragt. Bei Unfällen droht sonst eine Teilhaftung.

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Die Ampel mit dem Linkspfeil zeigt Grün - Links­abbieger haben die Kreuzung dann für sich. Kommt es zum Unfall, müssen sie für Schäden in der Regel nicht haften. Fällt die Ampel aber während des Abbiegens aus, kann das anders sein. In einem solchen Fall, über den das Schleswig-Holsteinische Oberlandes­gericht in Schleswig (Az.: 7 U 201/21) entschied, musste ein Autofahrer zu 20 Prozent selbst haften.

Erloschene Fußgängerampel als erkennbares Warnzeichen

Der Links­abbieger stieß mit einem geradeaus fahrenden Bus zusammen, der ihm entgegenkam. Das Gericht argumentierte, der Unfall sei abwendbar gewesen. Grund­sätzlich dürfe der Autofahrer beim Abbiegen auf den grünen Ampelpfeil zwar vertrauen. Doch an der ebenfalls ausgefallenen Fußgängeram­pel hätte er den Ausfall der ganzen Ampelanlage erkennen können.

Ampelausfall erkennbar

Das Gericht war daher der Meinung, dass der Unfall nicht unabwendbar war. Es sprach dem Abbiegenden nicht den vollen Schaden­ersatz zu, sondern lediglich 80 Prozent.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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