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AG bejaht Kindeswohlgefährdung
Geklagt hatten in Weilheim die Eltern des Kindes. Das Verfahren wurde vor einer Familienrichterin geführt, die über eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Masken zu entscheiden hatte. Dies sah das Gericht durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften als gegeben an.
Auch AG Weimar entschied gegen Maskenpflicht
Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht bereits gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden. Das Thüringer Bildungsministerium hatte daraufhin „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ an der Entscheidung angemeldet. Die AfD im bayerischen Landtag forderte hingegen die Staatsregierung in München auf, die Verordnungen zu ändern, weil sich diese „längst als unsinnig und schädlich erwiesen“ hätten.