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Geklagt hatte ein Mann aus Gießen, dem die Universität wegen seiner chronischen Erkrankung an Epilepsie ein Studium in Teilzeit erlaubt hatte.
Antrag auf Bafög und Arbeitslosengeld II abgelehnt
Der Mann hatte zunächst Theologie studiert, dies aber abgebrochen. Später fing er an, Geschichts- und Kulturwissenschaften zu studieren. Wegen des Fachrichtungswechsels wurde im Februar 2020 sein Bafög-Antrag abgelehnt. Mit einem Antrag auf Arbeitslosengeld II scheiterte der Student anschließend ebenfalls.
LSG: Jobcenter muss zahlen
Das Hessische Landessozialgericht verurteilte das Jobcenter nun per einstweiliger Anordnung, dem Studenten die Zahlung zu gewähren. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.