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Strafrecht | 23.08.2022

Haftstrafe

Arbeiter stahl in Goldringfabrik Goldspäne für 960 000 Euro

Drei Jahre und acht Monate Haft wegen gewerbs­mäßigen 27-fachen Diebstahls

(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.08.2022)

Gold ist wertvoll. Auch die Späne, die bei der Produktion von Schmuck anfallen. Die sackte ein Mitarbeiter illegal ein, um sich ein besseres Leben zu finanzieren. Dafür muss er längere Zeit ins Gefängnis.

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Der frühere Arbeiter einer Goldring­fabrik in Pforzheim hat regelmäßig zugegriffen, um die Goldspäne ein­zusammeln und dann mitzunehmen. Die Beute im Wert von 960.000 Euro schmolz er nach Überzeugung des Gerichts in seinem Gartenhaus ein und verkaufte sie in Barren an Hehler in Köln. Die Strafkammer der Außens­telle Pforzheim des Karlsruher Land­gerichts verurteilte den geständigen 50-Jährigen wegen gewerbs­mäßigen 27-fachen Diebstahls zu drei Jahren und acht Monaten Haft.

Weiteres Verfahren möglich

Pforzheim ist die deutsche Schmuck­stadt. Der Richter wies den Mann in seiner sehr knappen Urteils­begründung darauf hin, dass ihm möglicher­weise noch ein weiteres Verfahren droht. „Die Hälfte der Vorwürfe hat sich nicht erledigt.“ Denn ursprünglich lautete die Anklage auf 66 Fälle. Der Wert des gesamten Goldes wurde mit fast 1,7 Millionen Euro beziffert. Die nun übrig gebliebenen 39 Fälle wurden abgetrennt. In diesen Fällen behauptete der Mann, die Goldspäne von jemanden bekommen zu haben, wie der Richter erläuterte. In diesem Zusammenhang müssen nun Chat­protokolle ausgewertet werden. Dann wird entschieden, wie es weiter geht.

Verteidigung sieht bei Unternehmen Mitschuld

Ende des vergangenen Jahres war der 50-Jährige verhaftet worden. Die jetzt abgeurteilten Taten beging er von Mitte 2019 bis Ende 2021, wie der Staats­anwalt erläuterte. Er hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten beantragt. Die Verteidigung wollte für ihren Mandanten eine Haftstrafe von nicht mehr als drei Jahren. Der Verteidiger sagte, der Diebstahl sei dem Angeklagten leicht gemacht worden. Schon früher habe es „Schwund“ in dem Unternehmen bei den Goldspänen gegeben. Dagegen sei aber von Seiten der Firma nichts unternommen worden. Außerdem sei ein Großteil der Beute sicher­gestellt worden und der Mann wolle den Schaden wiedergutmachen. Das Haus habe aber bisher noch nicht verkauft werden können.

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Goldspäne als laufende Einnahmequelle genutzt

Der Staats­anwalt sagte, mit dem Diebstahl der Goldspäne habe der Angeklagte sich eine laufende Einnahme­quelle geschaffen. Das Geld aus dem Verkauf sei unter anderem in das Haus der Familie gesteckt worden. So wurde ein Whirlpool eingebaut oder ein Winter­garten angebaut. Bei der Durch­suchung wurde auch ungewöhnlich viel Bargeld gefunden. „Er hatte hohe sechs­stellige Beträge zuhause.“ Der Mann habe die laxen Sicherheits­vorkehrungen bei seinem Arbeitgeber gezielt ausgenutzt, sagte der Staats­anwalt. Er sei zur Arbeit gegangen, um stehlen zu können.

Kein Einzelfall

Kein Einzelfall, aber auch nicht die Regel in der Branche. Während die Sicherheits­konzepte in den Scheide­anstalten sehr hoch und effizient seien, gebe es wie überall immer mal wieder ähnliche Fälle, sagte York Tetzlaff, Geschäfts­führer der Fach­vereinigung Edelmetalle (FVEM). „Es gibt vermeintliche Gelegenheiten. Und wenn diese zusammenkommen mit dem Umgang mit wertvollen Materialien und krimineller Energie, dann kann das passieren.“ Scheide­anstalten sicherten sich vor allem durch Taschen- und Körper­scanner ab, es herrsche ein strenges Vier-Augen-Prinzip, einige Unternehmen hätten auch spezielle Schuh­bürsten für mögliche Produktions­reste oder klebende Boden­beläge, außerdem würden die durch den Betrieb laufenden Edelmetall­mengen fort­während gemessen.

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In Regensburg 68,4 Kilogramm Goldspäne entwendet

Immer wieder erliegen Mitarbeiter vor allem abseits der Scheide­anstalten dennoch der Versuchung und schmuggeln Goldspäne aus den Produktions­stätten heraus. Erst Ende März war in Regensburg ein Mann zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er feine Goldspäne gestohlen haben soll. Insgesamt ging es um Diebesgut mit einem Gesamt­gewicht von mindestens 68,4 Kilogramm. Den Wert des Diebesgutes veranschlagten die Richter mit rund 1,13 Millionen Euro. Davon hatte der Mann etwa 400.000 Euro für sich behalten. Der Rest war an einen Mittelsmann gegangen, der das Gold weiter­verkauft hatte. Im Urteil wurden dem Mann auch noch vier Fälle von Drogen­handel zur Last gelegt.

Einen ähnlichen Fall gab es im April. Hier war ein Mann bei OSRAM beschäftigt und stellte Leuchtmittel her: Kiloweise Goldspäne bei Arbeit gestohlen

Quelle: dpa/DAWR/ab

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