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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 17.02.2023

Blitzer-App

Auch Beifahrer darf keine Blitzer-App nutzen

Geldbuße auch bei Nutzung einer „Blitzer-App“ durch eine Beifahrerin rechtens

(Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2023, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23)

Die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren ist auch dann verboten, wenn ein Beifahrer die App auf ihrem Handy laufen hat.

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Das entschied das Oberlandes­gericht Karlsruhe in einem Urteil und wies damit die Klage eines 64-jährigen Autofahrers aus dem Rhein-Neckar-Kreis ab.

Geldbuße für Nutzung einer „Blitzer-App“ durch Beifahrerin

Der Mann war Ende Januar 2022 von Polizisten angehalten worden, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr, wie das Gericht mitteilte. Als die Beamten ihn kontrollierten, habe er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Die Polizisten entdeckten die App dennoch, das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer, die der Mann aber nicht zahlen wollte.

Nutzungsverbot gilt für alle Fahrzeuginsassen

Das Oberlandes­gericht entschied nun jedoch, die Strafe sei rechtens. Die Straßen­verkehrs­ordnung verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Verboten sei auch, so eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeug­insassen aktiv laufen zu lassen.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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