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Steuerrecht | 15.11.2018

Einkommensteuer

BFH: Entschädigung für Hoch­spannungs­leitung steuerfrei

Entschädigung stellt Ausgleich für Belastung des Grundstücks durch Strom­leitung dar

(Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.07.2018, Az. IX R 31/16)

Müssen Grund­stücks­eigentümer eine Strom­leitung über ihrem Grundstück dulden, so können sie dafür eine Entschädigung erhalten. Für die Summe müssen sie aber keine Einkommen­steuer zahlen. Dies hat der Bundes­finanz­hof zugunsten eines Eigen­tümers entschieden (Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.07.2018, Az. IX R 31/16). „Die Entscheidung dürfte auch für andere Grund­stücks­eigentümer interessant sein, zumal die Vorinstanz die Rechtsfrage noch anders beurteilt hatte“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuer­zahler.

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Einmalige Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

Im verhandelten Fall sprach ein Eigentümer seine Erlaubnis dazu aus, dass über sein Grundstück eine Strom­leitung gespannt werden darf. Dies wurde im Grundbuch eingetragen. Im Gegenzug erhielt der Mann, der das Grundstück mit seiner Frau auch bewohnte, eine einmalige Entschädigung von knapp 18.000 Euro. Die Höhe der Entschädigung entsprach der Minderung des Grundstücks­wertes, der durch die Strom­leitung entstand. Das Finanzamt setzte für die Entschädigung Einkommen­steuer fest. Dagegen klagte der Mann.

FG: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Zunächst entschied das Finanz­gericht Düsseldorf, es handele sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks. Der Eigentümer müsste die Entschädigung also versteuern. Gegen das Urteil legte der Mann Revision beim Bundesfinanzhof ein.

BFH: Keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Mit Erfolg: Die Richter des Bundesfinanzhofs entschieden, mit der Entschädigung werde nicht wie bei einer Verpachtung die vorübergehende Nutzung am Grundstück vergütet, sondern die Belastung des Grundstücks durch die Strom­leitung ausgeglichen. Der Eigentümer habe keine Leistung erbracht, vielmehr wollte er einer Enteignung vorbeugen. Hätte er der Strom­leitung nicht zugestimmt, wäre er wohl zwangs­enteignet worden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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