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Schadensersatzrecht | 25.04.2023

Mercedes-Benz-Bank

BGH-„Dieselsenat“ kassiert Klausel in Autokredit-Verträgen

Klausel zu weit gefasst und damit insgesamt unwirksam

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.04.2023, Az. VIa ZR 1517/22)

Tausende Diesel-Kläger fordern Schaden­ersatz von Mercedes. Wer sein Auto über die Mercedes-Benz Bank finanziert hat, sah sich dabei mit einer Extra-Hürde konfrontiert. Ein Urteil macht jetzt den Weg frei.

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Mercedes-Käufer haben beim Abschluss ihres Autokredits nicht das Recht aufgegeben, im Diesel­skandal auf Schaden­ersatz zu klagen. Der Bundes­gerichts­hof (BGH) erklärte am Montag eine entsprechende Klausel in den Darlehens­verträgen der Mercedes-Benz Bank für unwirksam. (Az. VIa ZR 1517/22)

Klausel zu weit gefasst und damit insgesamt unwirksam

Die Begründung dafür hat zwar nichts mit der Diesel-Problematik zu tun, wie die Vorsitzende Richterin Eva Menges in Karlsruhe erläuterte. Da die Klausel zu weit gefasst und daher insgesamt unwirksam ist, profitieren von dem Urteil aber auch Diesel-Kläger.

Schadenersatzbegehren wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Der Kläger in dem Fall hatte sein Auto über die Mercedes-Benz Bank finanziert. Im Vertrag steht, dass der Darlehens­nehmer als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt - „gleich aus welchem Rechtsgrund“. Später verlangte der Mann Schaden­ersatz von der Mercedes-Benz Group, wie Daimler inzwischen heißt. Er behauptet, sein Auto sei mit verschiedenen unzulässigen Abschalt­einrichtungen ausgestattet und stoße beim Fahren mehr giftige Abgase aus als erlaubt.

Wegen der Klausel im Finanzierungs­vertrag war das Oberlandes­gericht (OLG) Stuttgart der Ansicht gewesen, dass der Mann nicht zum Klagen berechtigt sei. Die obersten Zivil­richter sehen das nun anders: Der Kläger habe etwaige Ansprüche nicht wirksam abgetreten, sagte Menges.

Klausel umfasst unterschiedliche Forderungen

Die Begründung ist etwas kompliziert und hat damit zu tun, dass die Klausel ganz unter­schiedliche Forderungen umfasst. Dazu gehören nach dem Verständnis der Richter auch Ansprüche, die Verbrauchern entstehen, wenn sie nach Abschluss eines Darlehens­vertrags von ihrem Widerrufs­recht Gebrauch machen. Dadurch verschlechtere sich die Position der Käufer auf gesetzes­widrige Weise. Im konkreten Fall hatte der Kläger seinen Autokredit zwar gar nicht widerrufen. Der Senat erklärte die Klausel aber unabhängig davon für unwirksam.

Das dürfte eine größere Zahl an Verträgen betreffen, denn nach den Feststellungen in dem OLG-Urteil findet sich die beanstandete Klausel „regelmäßig“ in den Darlehens­bedingungen der Mercedes-Benz Bank. Mercedes hatte sich dazu auf Anfrage nicht äußern wollen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die viele Diesel-Kläger vertritt, mutmaßte zu den Hintergründen: „Auf diese Weise wollte Mercedes sich offen­sichtlich unliebsame Klagen im Abgas­skandal vom Hals schaffen.“

Die Stuttgarter Richter müssen nun in einem zweiten Anlauf klären, ob die Klage des Mannes inhaltlich berechtigt ist. Dazu teilte Mercedes mit: „Wir gehen davon aus, dass das OLG auch nach erneuter Befassung die Klage weiterhin als unbegründet ansehen wird.“

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Mercedes war keine Betrugsabsicht nachzuweisen

Bisher hatten sich Diesel-Kläger an Mercedes tatsächlich die Zähne ausgebissen. Denn anders als VW beim Skandal­motor EA189 war Mercedes und anderen Autobauern keine Betrugs­absicht nach­zuweisen. Nach der Rechtsprechung des BGH scheiden Schaden­ersatz-Ansprüche damit aus.

Ein Urteil des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) aus dem März könnte das aber grundlegend ändern. Die Luxemburger Richter setzen die Hürden für Schaden­ersatz nämlich viel niedriger an. Demnach müssten Autokäufer auch dann schon entschädigt werden, wenn der Hersteller fahrlässiger­weise eine unzulässige Abgas­technik eingesetzt hat. Die Frage ist jetzt, was der BGH für die deutsche Rechtsprechung daraus macht. Der „Dieselsenat“ will sich in einer Verhandlung am 8. Mai mit dem Thema befassen. Dann geht es auch um einen Mercedes.

Keine anderen Autobanken von dem BGH-Urteil betroffen

Andere Autobanken dürften von dem BGH-Urteil zu der Klausel nicht betroffen sein. Die Kanzlei Goldenstein Rechts­anwälte, die im Diesel­skandal ebenfalls sehr aktiv ist, hatte zur Verhandlung Mitte März mitgeteilt, sie habe Tausende Finanzierungs­verträge geprüft. „Die Dreistigkeit, durch AGB-Klauseln Schadens­ersatz­klagen gegen den jeweiligen Mutter­konzern abzuwehren, hat unseres Wissens nach nur die Mercedes-Benz Bank besessen.“ Nun erklärte Anwalt Claus Goldenstein, der BGH habe mit seinem Urteil einen Nachahmungs­effekt verhindert.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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