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Bankrecht und Verbraucherrecht | 03.05.2021

Gebühren­erhöhung

BGH-Urteil stoppt vorerst Gebühren­erhöhungen bei der Comdirect

Voraus­gesetzte still­schweigende Zustimmung benachteilige Kunden unangemessen

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2021, Az. XI ZR 26/20)

Ein Urteil des Bundes­gerichts­hofs (BGH) stoppt vorerst die Pläne der Comdirect zu Gebühren­erhöhungen beim Girokonto.

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Die Karlsruher Richter hatten am vergangenen Dienstag entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Voraus­gesetzte still­schweigende Zustimmung benachteilige Kunden unangemessen (Az.: XI ZR 26/20).

Comdirect setzt Umsetzungen des neuen Kontomodells aus

„Comdirect wird die schriftliche Urteils­begründung abwarten und im Anschluss eine Bewertung vornehmen. Vor diesem Hintergrund werden wir die für den 01.05.2021 geplanten Umsetzungen des neuen Konto­modells zunächst aussetzen“, schrieb daraufhin die zur Commerzbank gehörende Online-Bank ihren Kunden.

Kostenlos nur bei aktiver Nutzung

Eigentlich wollte die Comdirect das Girokonto ab Mai nur noch dann kostenlos anbieten, wenn Kunden es aktiv nutzen. Heißt: Monatlicher Geldeingang von 700 Euro, drei Zahlungen via Apple Pay beziehungs­weise Google Pay oder mindestens eine Wertpapier­transaktion. Ansonsten verlangt die Bank pro Monat 4,90 Euro Kontoführungs­gebühr.

Commerzbank will kostenloses Girokonto abschaffen

Auch die Commerzbank will das bedingungs­lose Gratis-Konto für Bestands­kunden abschaffen, allerdings erst von diesem Juli an. Das Institut werde die schriftliche Begründung des BGH-Urteils bewerten, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Allgemein drehen viele Banken wegen fehlender Erträge an der Gebühren­schraube und erheben zunehmend auch Negativ­zinsen auf hohe Einlagen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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