DAWR > BGH: Belege für Betriebskosten können im Einzelfall Kopien sein < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht | 31.01.2022

Betriebs­kosten­abrechnung

BGH: Belege für Betriebs­kosten können im Einzelfall Kopien sein

Anspruch auf die Originale nur beim Bestehen eines begründeten Verdacht auf Manipulationen oder Unstimmig­keiten

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2021, Az. VIII ZR 66/20)

Flattert eine hohe Betriebs­kosten­abrechnung ins Haus, macht es Sinn, sich die Belege dafür vom Verwalter oder Vermieter zeigen zu lassen. Müssen das die Originale sein oder reichen Kopien?

Werbung

Eine Betriebs­kosten­abrechnung für die Mietwohnung lässt sich besser nach­vollziehen, wenn man Belege für die einzelnen Posten einsehen kann. Grund­sätzlich dürfen Mieter dafür die Originale der Abrechnungs­belege verlangen, urteilte der Bundes­gerichts­hof (BGH / Az.: VIII ZR 66/20). In Ausnahme­fällen kann es aber sein, dass Kopien oder Scans ausreichen. Das muss jedoch im Einzelfall entschieden werden.

Bei der verhandelten Klage hatten letztlich die Kopien ausgereicht. Die Vermieterin hatte ausgesagt, sie habe die Originale nach dem Einscannen vernichtet.

Scan-Ausdrucken hier ausreichend

Das Gericht urteilte, dass sich die Mieter in diesem Fall mit den Scan-Ausdrucken zufriedengeben müssen. Sie haben nur Anspruch auf die Originale, wenn konkrete Gründe vorliegen oder ein be­gründeter Verdacht auf Manipulationen oder Unstimmig­keiten bestehe.

Scans erleichtern Rechnungskontrolle

Zudem könnten die Mieter die gescannten Belege in ihrer eigenen Wohnung prüfen, was die Rechnungs­kontrolle wesentlich erleichtere. Die Originale hätten sie bei der Vermieterin einsehen müssen.

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9061