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Danach kann die Entschädigung im Einzelfall mehr als 10. 000 Euro betragen. Sie sollte aber niedriger ausfallen als ein Schmerzensgeld, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Schmerzensgeld können Hinterbliebene nur bekommen, wenn ihre psychischen Beeinträchtigungen durch den Verlust medizinisch fassbar sind. Daneben war früher nur der Ersatz materieller Schäden vorgesehen, zum Beispiel von Beerdigungskosten. Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte hier eine Lücke gesehen und deshalb das Hinterbliebenengeld eingeführt. Damit soll das seelische Leid anerkannt werden, auch wenn es nicht als Gesundheitsverletzung zählt.
Haftpflichtversicherung zahlte Hinterbliebenengeld in Höhe von 3.000 Euro
In dem Fall war ein 81-jähriger Mann bei einem Verkehrsunfall getötet worden. Ein anderer Fahrer hatte dessen Auto übersehen und ihm die Vorfahrt genommen. Die Tochter hatte von der Haftpflichtversicherung 3000 Euro Hinterbliebenengeld bekommen und deshalb geklagt. Daraufhin hatte ihr das Landgericht Flensburg weitere 3500 Euro und schließlich das Oberlandesgericht Schleswig noch einmal 3500 Euro zugesprochen, also insgesamt eine Summe von 10.000 Euro.
BeÂtrag von 10.000 Euro leÂdigÂlich ein Richtwert für die BeÂmesÂsung im EinÂzelÂfall
Der Gesetzgeber hatte 2017 mit durchschnittlich 10.000 Euro kalkuliert, weil in dieser Höhe in vergleichbaren Fällen Schmerzensgeld gezahlt wurde. Laut BGH kann von diesem Richtwert wegen der Besonderheiten im einzelnen Fall sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden. Dabei kommt es unter anderem auf die Bedeutung des Getöteten für den Hinterbliebenen an.
Bemessungsgrundlage ist klärungsbedürftig
Die obersten Zivilrichterinnen und -richter pochen aber darauf, dass zwischen Schmerzens- und Hinterbliebenengeld eine Abstufung gemacht wird. Das Hinterbliebenengeld solle gerade seelisches Leid lindern, das „unterhalb der Schwelle einer Gesundheitsverletzung“ bleibe, heißt es in der Urteilsbegründung. Das müsse sich auch in der Höhe ausdrücken. Das OLG muss den Fall nun noch einmal beurteilen.
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