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Sozialrecht | 20.01.2023

Pflegegeld

BGH: Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet

Pflegegeld kein pfändbares Arbeits­einkommen

(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.10.2022, Az. IX ZB 12/22)

Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen in einer finanziellen Krise das Pflegegeld gepfändet wird.

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Das Geld sei unpfändbar, stellte der Bundes­gerichts­hof (BGH) in Karlsruhe klar. Mit dem Pflegegeld wolle der Pflege­bedürftige die Person, die ihn pflegt, „für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen“, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss der obersten Zivil­richterinnen und -richter. „Dieses Interesse ist rechtlich schutzwürdig.“ (Az. IX ZB 12/22)

Bis zu 901 Euro im Monat

Hinter dem Pflegegeld steht der Gedanke, dass Pflege­bedürftige selbst entscheiden können sollen, wie und von wem sie gepflegt werden. Also bekommen sie auch dann Unterstützung, wenn sie sich gegen einen ambulanten Pflege­dienst entscheiden und von Angehörigen, Freunden oder ehren­amtlich Tätigen versorgt werden. Je nach Grad der Pflege­bedürftigkeit gibt es zwischen 316 und 901 Euro im Monat.

Mutter pflegte eigenen Sohn

In dem Fall am BGH ging es um eine Frau, die zu Hause für ihren autistischen Sohn sorgt. Der Insolvenz­verwalter hatte beantragt, bei der Berechnung ihres pfändbaren Arbeits­einkommens das Pflegegeld mit zu berücksichtigen. Die zuständigen Gerichte in Oldenburg lehnten das ab - und jetzt auch der BGH in letzter Instanz.

BGH: Pflegegeld ist kein Entgelt wie für eine professionelle Pflegekraft

Das Pflegegeld sei dazu gedacht, die Autonomie des Pflege­bedürftigen zu stärken und einen Anreiz für häusliche Pflege zu schaffen, schreiben die Karlsruher Richter. Der Gesetzgeber habe es nicht als Entgelt - wie für eine professionelle Pflegekraft - konzipiert. Familiäre, nach­barschaftliche und ehrenamtliche Pflege solle grund­sätzlich unentgeltlich sein. Das Pflegegeld ermögliche es dem Pflege­bedürftigen aber, der pflegenden Person eine materielle Anerkennung für Einsatz und Opfer­bereitschaft zukommen zu lassen. Er könne das Geld auch anders verwenden, die Leistung sei freiwillig. All das spricht in den Augen der Richter gegen die Pfänd­barkeit.

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Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßt das Urteil

Die Deutsche Stiftung Patienten­schutz nannte die Ent­scheidung „absolut wichtig“. Mehr als vier Millionen Menschen bekämen Pflegegeld, und ganz viele Angehörige nutzten dieses Geld, um die Pflege daheim zu organisieren, sagte Vorstand Eugen Brysch. Bisher seien Pfändungs­versuche immer wieder ein Problem gewesen. Und als Alternative bleibe dann oft nur das Pflegeheim. „Jetzt besteht Klarheit, dass dieses Pflegegeld unantastbar ist.“

Quelle: dpa/DAWR/ab

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