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Umweltrecht und Verwaltungsrecht | 12.07.2022

Ver­längerung der Küsten­autobahn

BGH: Planung der Küsten­autobahn A20 ist rechts­widrig

Teilerfolg für Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.07.2022, Az. 9 A 1.21 und 9 A 5.21)

Für Umwelt­schützer ist die Küsten­autobahn A20 ein klima­schädliches Desaster, Wirtschafts­vertreter hoffen dagegen auf ihren Bau. Jetzt hat das Bundes­verwaltungs­gericht eine erste Ent­scheidung getroffen.

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Die Küsten­autobahn A20 kann in Nieder­sachsen vorerst nicht gebaut werden. Das Bundes­verwaltungs­gericht erklärte den Plan­feststellungs­beschluss für ein erstes Teilstück zwischen Westerstede und Jaderberg für „rechts­widrig und nicht vollziehbar“ (Az.: BVerwG 9 A 1.21). Damit erzielte der Umwelt­verband BUND einen Teilerfolg vor Gericht. Die Vereinigung hatte gegen den Autobahnbau geklagt. Eine weitere Klage eines Landwirts wurde abgewiesen.

Zunahme der Stickstoffbelastung möglicherweise zu hoch

Das Bundes­verwaltungs­gericht bemängelte konkret die Stickstoffberechnung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Garnholt. Hier sei den Planern ein Fehler unterlaufen, ein Schwellen­wert könnte überschritten werden. „Die Stickstoffberechnung, die den Planungen zugrunde lag, war von Anfang an sehr auf Kante genäht“, sagte die Vorsitzende Richterin. „Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebiets kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.“

Die bereits existierende Küsten­autobahn soll vom polnischen Stettin über Bad Segeberg in Schleswig-Holstein hinaus bis nach Nieder­sachsen verlängert werden. Dabei sind Tunnel unter Elbe und Weser geplant. Mit allein 121 Kilometern auf nieder­sächsischer Seite zählt die umstrittene A20 zu den wichtigsten Infrastruktur­projekten des Bundeslands.

BUND: A20 eines der klimaschädlichsten Projekte des Bundes

Die nieder­sächsische BUND-Landes­vorsitzende Susanne Gerstner zeigte sich einerseits erfreut über die Ent­scheidung. Die Planungs­fehler seien offen­sichtlich gewesen. Sie kritisierte jedoch, dass das Gericht zentrale Themen wie Klimaschutz und Bedarf „in keinster Weise berücksichtigt“ habe. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für die junge Generation. Die A20 ist eines der klima­schädlichsten Vorhaben im Bundes­verkehrs­wegeplan.“ Gerstner kündigte weiteren Widerstand gegen die Küsten­autobahn an.

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Klimaschutzgesetz wird für weitere Bauabschnitte greifen

Das Bundes­verwaltungs­gericht betonte, dass es ausgiebig geprüft habe, ob das inzwischen geltende Klimaschutz­gesetz berücksichtigt werden musste. Allerdings sei der Plan­feststellungs­beschluss aus dem Jahr 2018 - und damals sei das Gesetz noch nicht in Kraft gewesen. Bei den noch laufenden Planungen für weitere Teilstücke sehe das anders aus: „Für weitere Abschnitte der A20 wird das Klimaschutz­gesetz gelten“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Weiterer Protest in Westerstede geplant

Vor der Urteils­verkündung hatte das Aktions­bündnis „Moor bleibt Moor“ eine Mahnwache vor dem Gerichts­gebäude ver­anstaltet. Die Gegner des Autobahn­baus rufen zudem zu einem Aktions­wochenende (15. bis 17. Juli) im A20-Protestcamp bei Westerstede im Ammerland auf.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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