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Dank des Mustervergleichs zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen hatten gut 245 000 Diesel-Besitzer Summen von1350 bis 6257 Euro bekommen - darunter auch eine Richterin am Frankfurter Oberlandesgericht (OLG). Als sie als Berichterstatterin einen Diesel-Fall übernehmen sollte, machte sie darauf aufmerksam. Daraufhin hatte VW sie abgelehnt: Sie könnte befangen sein.
Das OLG sah kein Problem
Nach dem Vergleich seien weitergehende Ansprüche der Richterin im Diesel-Skandal ausgeschlossen. Außerdem gehe es in dem Fall nicht um den Skandalmotor EA 189, sondern einen anderen Motorentyp.
BGH sah Interessenkonflikt
Das beurteilt der BGH strenger. Die Frau habe bei der Musterklage „objektiv zu erkennen gegeben“, dass sie sich von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt oder betrogen sieht. Wegen der zeitlichen Nähe könne „nicht mit einer genügenden Wahrscheinlichkeit angenommen werden“, dass sie ihre Haltung inzwischen geändert habe.