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Prozessrecht | 21.05.2021

Befangenheit

BGH: Richterin nach Musterklage gegen VW befangen in Diesel-Fällen

Richterin des Frankfurter Ober­landes­gerichts darf vorerst nicht mehr in Diesel-Fällen mitentscheiden

Eine Richterin, die sich als Diesel-Besitzerin der Musterklage gegen Volkswagen im Abgas­skandal angeschlossen hatte, kann nach Auffassung des Bundes­gerichts­hofs (BGH) keine ähnlichen Diesel-Fälle mehr mitentscheiden. Nach dem Abschluss des Muster­verfahrens durch einen Vergleich sei zwar kein wirtschaftliches Interesse am Ausgang anderer Schaden­ersatz-Prozesse gegen VW erkennbar, heißt es in einem veröffentlichten Beschluss der obersten Zivil­richter in Karlsruhe. Allein die Anmeldung eigener Ansprüche sei aber schon „geeignet, aus Sicht der Beklagten den Anschein der Parteilichkeit zu begründen“. (Az. III ZB 57/20)

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Dank des Muster­vergleichs zwischen VW und dem Bundes­verband der Verbraucher­zentralen hatten gut 245 000 Diesel-Besitzer Summen von1350 bis 6257 Euro bekommen - darunter auch eine Richterin am Frankfurter Oberlandes­gericht (OLG). Als sie als Bericht­erstatterin einen Diesel-Fall übernehmen sollte, machte sie darauf aufmerksam. Daraufhin hatte VW sie abgelehnt: Sie könnte befangen sein.

Das OLG sah kein Problem

Nach dem Vergleich seien weitergehende Ansprüche der Richterin im Diesel-Skandal ausgeschlossen. Außerdem gehe es in dem Fall nicht um den Skandal­motor EA 189, sondern einen anderen Motorentyp.

BGH sah Interessenkonflikt

Das beurteilt der BGH strenger. Die Frau habe bei der Musterklage „objektiv zu erkennen gegeben“, dass sie sich von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt oder betrogen sieht. Wegen der zeitlichen Nähe könne „nicht mit einer genügenden Wahrscheinlichkeit angenommen werden“, dass sie ihre Haltung inzwischen geändert habe.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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