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Sozialrecht | 09.05.2019

Kosten für Schul­bücher

BSG: Jobcenter muss Kosten für Schul­bücher bei Hartz IV tragen

Im Fall fehlender Lernmittel­freiheit liegt Härtefall-Mehrbedarf vor

(Bundessozialgericht, Urteil vom 08.05.2019, Az. B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R)

Jobcenter müssen Hartz IV-Empfängern die Anschaffungs­kosten für Schul­bücher erstatten. Das geht aus zwei Urteilen des Bundes­sozial­gerichts hervor.

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Geklagt hatten zwei Familien aus Nieder­sachsen. Dort herrscht keine Lernmittel­freiheit in der Oberstufe, Schüler müssen Schul­bücher kaufen. Laut den Kasseler Richtern ist im Regelsatz, also dem Geld für den monatlichen Lebens­unterhalt, ein Betrag für Schul­bücher eingerechnet. Dieser sei mit drei Euro aber „strukturell zu niedrig für Länder, in denen Schüler Lernmittel selber zahlen müssen“. (Bundessozialgericht, Urteil vom 08.05.2019, Az. B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R)

Jobcenter: Hartz IV-Empfängern ist Kauf von Büchern zumutbar

Geklagt hatten Bezieher von Arbeitslosengeld II aus dem Landkreis Celle und aus Hildesheim. Sie hatten beim Eintritt in die elfte Klasse Schul­bücher für 180 und 200 Euro angeschafft. Die Jobcenter lehnten eine Übernahme der Kosten ab, weil Schul­bücher im Regelbedarf berücksichtigt seien beziehungs­weise die Anschaffung von gebrauchten Büchern oder das Ansparen des Betrags zumutbar seien.

Vorinstanz sieht Kauf von Schulbüchern als Härtefall-Mehrbedarf

Bereits das Landes­sozial­gericht Nieder­sachsen-Bremen hatte den klagenden Familien Recht gegeben und einen Härtefall-Mehrbedarf gesehen. Diese Regelung greift in Sonder­situationen, in denen ein höherer Bedarf auftritt und der Regelbedarf nicht reicht. Der Fall aus Celle wurde allerdings ans Landes­sozial­gericht zurück­verwiesen, weil die Höhe des Erstattungs­betrags strittig ist.

Handhabung der Lehrmittelfrei je nach Bundesland unterschiedlich

Ob und welche Lern­materialien Schüler selbst anschaffen müssen, ist laut dem Bundes­sozial­gericht in den Bundes­ländern völlig unterschiedlich. Auch die Bildungs­gewerkschaft GEW habe keinen Überblick, sagte eine GEW-Sprecherin auf Anfrage. Die Gewerk­schaft will aber eine Studie in Auftrag geben, um die Situation und die Benachteiligung von Schülern zu untersuchen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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