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Markenrecht und Wettbewerbsrecht | 03.02.2023

„Neu­schwanstein“

Bayern verliert Prozess um Namen „Neu­schwanstein“

„Explorer Hotel Neu­schwanstein“ darf seinen Namen behalten

Schloss Neu­schwanstein ist weltweit bekannt und das berühmteste Bauwerk Bayerns. Neu­schwanstein ist aber nicht nur ein Schloss, sondern eine geschützte Marke. Doch auch ein wenig schloss­artiges Hotel darf „Neu­schwanstein“ heißen.

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Bayern hat einen lang­jährigen Prozess um das Namensrecht am berühmtesten Schloss des Freistaats verloren: Ein Hotel im 24 Kilometer entfernten Nesselwang wird demnach weiter „Neu­schwanstein“ im Namen führen dürfen. Das Oberlandes­gericht München wies nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in einem Berufungs­verfahren die Klage gegen das Hotel ab.

Name beim Markenamt schützen lassen

Bayern wollte dem „Explorer Hotel Neu­schwanstein“ auferlegen, den Namen des Schlosses nicht mehr nutzen zu dürfen. Denn diesen hat Bayern als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. Die Klage zielte in erster Linie darauf, dass „Neu­schwanstein“ kein an­gestammter Ortsname ist, sondern ausschließlich der Name des heute als Museum betriebenen Märchen­schlosses.

Richter: „Neuschwanstein“ im Hotelnamen verletzt keine Rechte

Der Vorsitzende Richter Andreas Müller sprach von einer „Ende des 19. Jahr­hunderts für das Schloss erdachten Fantasie­bezeichnung“. Deshalb argumentierten die Anwälte des Freistaats, die Verwendung von „Neu­schwanstein“ im Hotelnamen sei eine „Unternehmens­kennzeichen­verletzung“. Die Richter gehen aber nicht davon aus, dass das Wort „Neu­schwanstein“ im Hotelnamen die Rechte des Freistaats beziehungs­weise des Schloss­museums verletzt, auch eine Verwechslungs­gefahr oder Irreführung der Hotelgäste sehen sie nicht.

Hotel hatte in erster Instanz verloren

Der Senat sieht die Nutzung von „Neu­schwanstein“ im Hotelnamen als „beschreibend“ und nicht als Verletzung der Rechte eines Unternehmens, wie Müller deutlich machte. In der ersten Instanz hatte noch das Hotel verloren. Der Name „Neu­schwanstein“ war auch in der Vergangenheit schon Gegenstand rechtlicher Auseinander­setzungen. Laut Schlösser­verwaltung laufen noch zwei Verfahren.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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