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Wenn große Brüste für gesundheitliche Probleme sorgen, muss die Krankenkasse möglicherweise die Kosten für eine Brustverkleinerung tragen. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe in einer Entscheidung bestätigt (AZ: S 16 AS 2698/20).
Chronische Nacken- und Rückenschmerzen durch zu große Brüste
Im konkreten Fall hatte eine 42-Jährige geklagt, die aufgrund ihrer großen Brüste chronische Nacken- und Rückenschmerzen hatte. Krankengymnastik, Rückentraining und eine ambulante Schmerztherapie brachten keine Besserung. Daraufhin bestätigten die Gynäkologin und der Orthopäde der Patientin, dass eine Brustverkleinerung notwendig sei.
Vorschlag der Krankenkasse: Abnehmen
Die Krankenkasse der Klägerin weigerte sich jedoch, die Kosten für die OP zu tragen. Stattdessen brachte die Versicherung einen anderen Therapievorschlag ein: Die Patientin solle abnehmen, weil ein Zusammenhang zwischen ihrer Brustgröße und ihrer Adipositas bestehe. Zudem sei die Größe ihrer Brüste nur eine der Ursachen für ihre Schmerzen, so die Argumentation der Krankenkasse.
Gewichtsabnahme zur Linderung der Beschwerden nicht ausreichend
Die Frau zog daraufhin vor Gericht - mit Erfolg. Das Sozialgericht verpflichtete die Krankenkasse dazu, die Kosten für die Brustverkleinerung zu tragen. Die Begründung: Eine Gewichtsabnahme würde nicht ausreichen, um so viel Brustgewebe zu verlieren, dass sich die Beschwerden bessern.
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