Nach einer Schlappe vor dem Verwaltungsgericht will Berlin nun doch noch vor den Sommerferien zum Regelbetrieb in den Schulen zurückzukehren. Das gab Bildungssenatorin Sandra Scheeres bekannt.
Festhalten am Wechselunterrichten unverhältnismäßig
„Die Richter sehen das Festhalten am Wechselunterrichten als nicht mehr verhältnismäßig an“, sagte die SPD-Politikerin in einer Mitteilung. „Von daher werden wir bereits vor den Sommerferien an den Schulen wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückzukehren müssen.“ Wichtig sei ihr, dass die Schulen genug Vorbereitungszeit erhielten, um sich darauf einzustellen. Details wolle sie in der Senatssitzung abstimmen.
VG: Kinder können Vollbeschulung bei weiter geltenden Corona-Schutzmaßnahmen beanspruchen
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin nach Eilanträgen entschieden, dass Berlin für eine Schülerin und einen Schüler der Primarstufe einer Grundschule Präsenzunterricht sichern muss. Die beiden werden aktuell im Wechsel bei halbierter Klassenstärke unterrichtet. Die Kinder können Vollbeschulung bei weiter geltenden Corona-Schutzmaßnahmen beanspruchen, wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorging.
Spielraum bei pauschales berlinweites Wechselmodell überschritten
Der Spielraum bei der Wahl der notwendigen Schutzmaßnahmen sei im Verlauf der Pandemie wegen fortschreitender Impfungen und Testmöglichkeiten geringer geworden. Wechselunterricht dürfe nur angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreite. Der Bund habe damit Maßstab und Schwellenwerte bestimmt. Die Stadt habe damit den Spielraum bei der berlinweiten pauschalierenden Beschränkung des Präsenzunterrichts an Grundschulen überschritten.
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zugelassen
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.