DAWR > Berlin will nach Urteil zu Präsenzunterricht zurückkehren < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schulrecht und Verwaltungsrecht | 01.06.2021

Präsenz­unterricht

Berlin will nach Urteil zu Präsenz­unterricht zurück­kehren

Pauschales berlin­weites Wechsel­modell rechts­widrig

(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2021, Az. 3 L 180/21)

Zwei Grundschul­kinder erstreiten sich in der Corona-Pandemie vor Gericht ein Recht auf Präsenz­unterricht. Berlins Bildungs­senatorin muss ihre Pläne ändern

Nach einer Schlappe vor dem Verwaltungs­gericht will Berlin nun doch noch vor den Sommer­ferien zum Regel­betrieb in den Schulen zurückzukehren. Das gab Bildungs­senatorin Sandra Scheeres bekannt.

Festhalten am Wechselunterrichten unverhältnismäßig

„Die Richter sehen das Festhalten am Wechsel­unterrichten als nicht mehr verhältnismäßig an“, sagte die SPD-Politikerin in einer Mitteilung. „Von daher werden wir bereits vor den Sommer­ferien an den Schulen wieder zum Regel­betrieb unter Pandemie­bedingungen zurückzukehren müssen.“ Wichtig sei ihr, dass die Schulen genug Vorbereitungs­zeit erhielten, um sich darauf einzustellen. Details wolle sie in der Senats­sitzung abstimmen.

VG: Kinder können Vollbeschulung bei weiter geltenden Corona-Schutzmaßnahmen beanspruchen

Zuvor hatte das Verwaltungs­gericht Berlin nach Eil­anträgen entschieden, dass Berlin für eine Schülerin und einen Schüler der Primarstufe einer Grundschule Präsenz­unterricht sichern muss. Die beiden werden aktuell im Wechsel bei halbierter Klassen­stärke unterrichtet. Die Kinder können Voll­beschulung bei weiter geltenden Corona-Schutz­maßnahmen beanspruchen, wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorging.

Spielraum bei pauschales berlinweites Wechselmodell überschritten

Der Spielraum bei der Wahl der notwendigen Schutz­maßnahmen sei im Verlauf der Pandemie wegen fortschreitender Impfungen und Test­möglichkeiten geringer geworden. Wechsel­unterricht dürfe nur angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellen­wert von 100 überschreite. Der Bund habe damit Maßstab und Schwellen­werte bestimmt. Die Stadt habe damit den Spielraum bei der berlin­weiten pauschalierenden Beschränkung des Präsenz­unterrichts an Grund­schulen überschritten.

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zugelassen

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#8343