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Erbrecht | 22.10.2018

Pflicht­teils­straf­klausel

Berliner Testament: Auskunftsverlangen kann Pflicht­teils­straf­klausel auslösen

Tatsächliche gerichtliche Durch­setzung von Ansprüchen für Auslösen der Sanktion nicht erforderlich

(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.09.2018, Az. 2 Wx 314/18)

Setzen Ehepartner ein gemein­schaftliches Testament („Berliner Testament“) auf, können sie darin eine sogenannte Pflicht­teils­straf­klausel aufnehmen. Ein erbendes Kind kann durch so eine Klausel die Erben­stellung verlieren, wenn es nach dem Tod eines Elternteils Auskunft über die Nachlass­höhe verlangt - und zudem noch Geld fordert. Dies geht aus einem Beschluss des Ober­landes­gerichts Köln hervor (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.09.2018, Az. 2 Wx 314/18).

Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel

In dem Fall ging es um einen Vater und eines seiner Kinder. Der Mann und seine Ehefrau hatten sich im gemeinsamen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Nach dem Tod des länger Lebenden sollten ihre vier Kinder das Vermögen zu gleichen Teilen erben. Sie legten jedoch fest: Würde eines ihrer Kinder nach dem Tod eines Elternteils seinen Pflichtteil fordern, solle sich dessen Erbe auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur auf seinen Pflichtteil beschränken.

Kind fordert nach Tod der Mutter Auskunft über Höhe des Nachlasses

Nachdem die Mutter gestorben war, wollte eines der Kinder per Anwalts­schreiben die Höhe des Nachlasses erfahren und stellte eine Forderung in fünfstelliger Höhe, die auf das Erbe angerechnet werden solle. Dann verzichte das Kind darauf, seinen Pflichtteil geltend zu machen. Der Vater zahlte die Summe, sah das Kind danach jedoch nicht mehr als seinen Erben an. Zu Recht, urteilte das Gericht.

Auskunftsverlangen löst Pflichtteilsstrafklausel aus

Demnach sei durch das anwaltliche Schreiben die Pflicht­teils­straf­klausel ausgelöst worden. Das Schreiben habe ein ernsthaftes Verlangen des Pflicht­teils gegenüber dem Vater dargestellt. Es sei nicht nötig, den Anspruch gerichtlich durch­zusetzen, um diese Sanktion auszulösen.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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