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Strafrecht | 25.10.2022

36.000 Tests erfunden

Betreiber von Corona-Testzentren müssen wegen Betrugs in Haft

Meh­re­re Jahre Haft für Test­stel­len­be­trei­ber

(Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.10.2022)

Weil sie sich mit Corona-Tests, die es nie gab, über 400.000 Euro erschlichen haben, müssen zwei Test­stellen­betreiber für mehrere Jahre ins Gefängnis.

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Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte einen 34-Jährigen wegen Betrugs zu vier Jahren und zwei Monaten, seinen 31 Jahre alten Mittäter zu drei Jahren und fünf Monaten Haft. Eine 33 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Beihilfe zu einer Bewährungss­trafe verurteilt.

36.000 Tests erfunden

Die beiden Männer hatten nach Erkenntnis des Gerichts zwischen Mai und August 2021 insgesamt zwölf Teststellen in Nürnberg, Fürth und Schwabach betrieben. Die dort genommenen Tests rechneten sie mit der Kassen­Ã¤rztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ab. Die beantragten Kosten­erstattungen lagen laut Urteil jedoch um gut 600.000 Euro höher als berechtigt - ausgezahlt wurden davon rund 437.000 Euro. Als Vorwürfe des Betrugs aufkamen, stellte die KVB die Zahlungen ein. Die Betreiber hatten demnach etwa 36.000 Tests erfunden.

Haupttäter auch wegen Subventionsbetrug verurteilt

Der 34-jährige Haupttäter hatte zuvor außerdem mit acht verschiedenen Anträgen Geld aus Corona-Hilfs­programmen für seine Firmen bezogen, auf das er keinen Anspruch hatte. Er wurde deshalb auch wegen Subventions­betrugs verurteilt. Eine Angestellte, die falsche Zahlen aus den Testzentren an die KVB gemeldet hatte, wurde der Beihilfe zum Betrug für schuldig befunden. Im Prozess hatten alle drei Angeklagten die Taten gestanden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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