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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 10.02.2023

Führer­schein­entzug

Betrunken auf dem E-Scooter: Strafe auch für Mitfahrer?

Führer­schein kann bei Trunkenheits­fahrt auch bei Beifahrern auf dem E-Scooter eingezogen werden

(Landgericht Oldenburg, Beschluss vom 07.11.2022, Az. 4 Qs 368/22))

Für elektrische Tretroller gelten die gleichen Promille­grenzen wie beim Auto. Der Führer­schein ist daher bei einer Blaufahrt in Gefahr - doch gilt das auch für Mitfahrende mit den Händen am Lenker?

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Wer betrunken als Mitfahrer auf einem E-Tretroller die Hände am Lenker hat, gilt auch als Fahrer und kann entsprechend bestraft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man nach links oder rechts lenkt oder sich nur daran festhält. Das zeigt ein Urteil des Land­gerichts Oldenburg (Az.: 4 Qs 368/22). Darauf weist der ADAC hin und ergänzt, dass schon allein das Fahren zu zweit verboten ist und hier ein Bußgeld von zehn Euro fällig wird.

E-Scooter-Mitfahrt mit 1,2 Promille Alkohol

Im besagten Fall fuhren zwei Personen um vier Uhr nachts auf einem E-Scooter durch die Stadt - der Sozius hielt sich am Lenker fest. Eine Polizei­streife stoppte die beiden und machte einen Alkoholtest. Eine Blut­entnahme ergab 1,2 Promille beim Hintermann.

Der Führerschein war weg - zu Recht?

Ein Ermittlungs­verfahren folgte, das für den Mitfahrer ein Bußgeld und den Entzug der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr nach sich zog. Dagegen legte der Betroffene Beschwerde ein. Er räumte zwar ein, dass er die Hände am Lenker hatte und diesen festhielt - Lenk­bewegungen wollte er aber keine ausgeführt haben.

Festhalten gilt als Lenken

Diese Argumentation hatte vor dem Landgericht keinen Erfolg. Demnach stellt schon allein das Festhalten während der Fahrt ein Lenken respektive Führen eines Fahrzeugs im Sinne des Straf­gesetz­buches dar (Paragraf 316). So beschreibt das Gericht ein Festhalten ohne Lenken dennoch als Lenken - nämlich in Geradeaus­richtung.

Von beiden in Mittäterschaft bewegter Roller

Und halten sich beide am Lenker fest, ist kontrolliertes Lenken nur möglich, wenn beide Fahrer zusammen­wirken. So wurde hier der Scooter in einer „Mittäters­chaft“ von beiden bewegt - egal, ob wie hier nur der Vordermann das Tempo bestimmt. Es genügt, dass der Hintermann einen Teil der technischen Einrichtungen bedient. Mit 1,2 Promille hatte der Mann auch das Limit der absoluten Fahr­untüchtigk­eit (1,1 Promille) überschritten. Die Entziehung des Führer­scheins war rechtens.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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