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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 13.05.2022

Fahrverbot

Betrunken oder auf Drogen auf E-Scooter: Fahrverbot fürs Auto?

Fahrverbot auch bei Trunkenheit auf einem E-Scooter

(Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.2021, Az. 1 Owi 2 SsBs 40/21)

Nach Trunkenheits- oder Drogen­fahrten mit dem Auto sind oft Fahrverbote fällig. Was aber, wenn die berauschte Fahrt mit einem E-Scooter stattfand?

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Mit Bußgeld und Fahrverbot muss nicht nur rechnen, wer betrunken mit dem Auto fährt. Das droht auch bei Trunkenheits- oder Drogen­fahrten mit sogenannten E-Scootern. So entschied das Oberlandes­gericht (OLG) Zweibrücken in einem Fall (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21).

AG verhängt Geldbuße und Fahrverbot

Im konkreten Fall fuhr ein Mann unter erheblichen Drogen­einfluss auf einem elektrischen Tretroller - und wurde erwischt. In Folge verurteilte das zuständige Amtsgericht den Mann zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot. Gegen das Fahrverbot wollte der Mann vorgehen. Im Zusammenhang mit einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt auf einem E-Scooter ist nicht regelmäßig ein Fahrverbot zu verhängen, argumentierte der Betroffene sinngemäß.

Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entscheidend

Das hatte vor der zweiten Instanz keinen Erfolg. Das Regelfahr­verbot konnte demnach nicht nur deswegen entfallen, weil es ein E-Scooter gewesen war. Bei der Beurteilung der abstrakten Gefährlichkeit der Trunkenheits- oder Drogenfahrt mit einem E-Scooter komme es nicht auf die geringere Masse und Geschwindigkeit an. Sondern auf die Wahrscheinlichkeit, andere mit einer unsicheren oder nicht berechen­baren Fahrweise zu gefährden. Und auch ein E-Scooter hat mit seiner Masse und dem erreichbaren Tempo in den Augen des Gerichts ein erhebliches Potenzial, andere zu gefährden oder zu verletzen.

Alkohol und Drogen verstärken die Gefahrenlage

Da mit einem solchen Fahrzeug viel einfacher als etwa mit einem normalen Fahrrad beschleunigt werden kann, müsse diese Geschwindigkeit vom Fahrer auch beherrscht werden. Beeinträchtigungen des Gleich­gewichts und abrupte Bewegungen mit dem Lenker könnten sehr viel größere Auswirkungen auf die Fahrweise haben. Und dadurch können kritische Situationen für andere Verkehrs­teilnehmer hervorgerufen werden. Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fährt, würde diese Gefahren­lage verstärken. Es blieb also auch beim Fahrverbot.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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