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Strafrecht | 16.11.2022

Falsche Ge­sund­heits­zeug­nis­se

Bewährungss­trafe für Arzt wegen falscher Masken-Atteste

Arzt muss zudem eine Geldauflage in Höhe von 50.000 Euro zah­len

Ein Arzt ist in Nieder­bayern wegen Ausstellens falscher Masken-Atteste zu einer einjährigen Bewährungs­strafe sowie einer Geldauflage in Höhe von 50.000 Euro verurteilt worden.

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Damit blieben die Richter in dem Berufungs­prozess vor dem Landgericht Passau unter der Forderung des Staats­anwaltes, der auf eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung sowie ein zeitweises Berufs­verbot plädiert hatte. Die Verteidiger des 59-Jährigen hatten einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.

Arzt stellte blanko Maskenbefreiungsatteste aus

Von den angeklagten 79 Fällen von Ausstellen falscher Gesundheits­zeugnisse waren den Richtern zufolge am Ende 24 Fälle übrig geblieben, für die der Mediziner verurteilt wurde. Dabei ging es um Atteste, die Kinder in der Schule vom Tragen einer Maske befreien sollten. Auf die Atteste seien Diagnosen geschrieben worden, ohne dass der Arzt die Kinder zuvor untersucht habe.

Geständnis hatte strafmildernde Wirkung

Positiv rechneten die Richter dem Angeklagten an, dass er geständig war. Bereits im ersten Prozess im Mai vor dem Amtsgericht Passau hatte er eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Unter­suchungen vorgenommen zu haben. Dafür war er damals zu einer Bewährungs­strafe, einer Geldstrafe und einem teilweisen Berufs­verbot verurteilt worden.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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