DAWR > Bewährungsstrafe für ehemalige KZ-Sekretärin < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Strafrecht | 21.12.2022

Bewährung

Bewährungss­trafe für ehemalige KZ-Sekretärin

Verurteilung nach Jugend­straf­recht

(Landgericht Itzehoe, Urteil vom 20.12.2022, Az. 3 KLs 315 Js 15865/16 Hw)

Bis zum Schuld­spruch dauert es fast acht Jahrzehnte. Die ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof ist der Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen schuldig. Obwohl die Angeklagte 97 Jahre alt ist, fällt das Urteil vor dem Landgericht Itzehoe nach Jugend­straf­recht.

Werbung

Im möglicher­weise letzten Prozess zur Aufarbeitung der national­sozialistischen Massenmorde hat das Landgericht Itzehoe eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof zu einer Jugend­strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Kammer sprach die 97 Jahre alte Irmgard F. der Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig.

Schuldspruch wegen Beihilfe zum mehrtausendfachen Mord

Nach Feststellung des Gerichts war die Angeklagte von Juni 1943 bis April 1945 als Zivil­angestellte in der Kommandantur des Konzentrations­lagers bei Danzig tätig. Damit habe sie den Verantwortlichen bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Weil sie zur Tatzeit erst 18 und 19 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugend­kammer statt. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staats­anwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 15 Nebenklage­vertreter hatten sich zum großen Teil der Straf­forderung der Staats­anwaltschaft angeschlossen.

Während des Holocaust, dem Völkermord an den europäischen Juden während des Zweiten Weltkriegs, ermordete das deutsche Nazi-Regime zwischen 1941 und 1945 systematisch etwa sechs Millionen Juden in Europa - etwa zwei Drittel der jüdischen Bevölkerung Europas.

Im Vorzimmer des Lagerleiters Hoppe

Als ausgebildete Steno­typisten arbeitete Irmgard F. im Vorzimmer des Lager­kommandanten Paul Werner Hoppe. Sämtliche Befehle seien dort erstellt worden, sagte der Vorsitzende Richter Dominik Groß. „Der Angeklagten ist in ihrer Zeit in Stutthof nicht verborgen geblieben, was dort geschah.“ Sie sei an der entscheidenden Schnitt­stelle des Lagers tätig gewesen. Sie habe ein besonderes Vertrauens­verhältnis zu Hoppe gehabt und ihn bei der Flucht 1945 sogar bis zum Lager Wöbbelin in Mecklenburg begleitet.

Von ihrem Dienst­zimmer aus habe sie den Sammelplatz sehen können, wo ankommende elende Gefangene oft tagelang warten mussten. Das Krematorium sei im Herbst 1944 ununterbrochen in Betrieb gewesen. Rauch und Gestank hätten sich über das Lager verbreitet. Es sei „schlicht außerhalb jeder Vorstellungs­kraft“, dass die Angeklagte von den Massen­tötungen nichts bemerkt habe. Irmgard F. habe ihrer Dienst­verpflichtung zugestimmt. Aber, so der Richter: „Die Angeklagte hätte jederzeit ihre Anstellung kündigen können.“

Werbung

Mord und Beihilfe verjähren nicht

Konkret legte ihr das Gericht Beihilfe zur Ermordung von 10.505 Menschen zur Last. Mindestens 1000 von ihnen seien mit dem Giftgas Zyklon B getötet worden. 9500 weitere seien infolge der bewusst herbei­geführten lebens­feindlichen Bedingungen gestorben. Fünf Angehörige von Neben­klägern seien nach Auschwitz-Birkenau gebracht und dort sofort ermordet worden. Die Angeklagte habe ferner Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen geleistet, indem sie an der Vorbereitung eines Todes­marsches am 25. Januar 1945 mitwirkte. Fünf Neben­kläger hatten auf diesem Marsch flüchten können. Für diese Taten gelte das Mordmerkmal der Grausamkeit.

Groß ging auch auf die Frage ein, warum ein so aufwendiger Prozess gegen eine fast 100 Jahre alte Person geführt wurde. Er habe stattfinden müssen, weil Mord und Beihilfe zum Mord nicht verjährten. Täter sollten sich zeit ihres Lebens nicht sicher sein, dass sie nicht doch noch verfolgt würden. Der Richter räumte aber ein: „Es ist wirklich sehr spät.“

Überlebende berichteten vom Leiden und Sterben im Lager Stutthof

Der Prozess hatte am 30. September 2021 begonnen. An 40 Verhandlungs­tagen hörte das Gericht acht der zeitweise 31 hoch­betagten Neben­kläger als Zeugen. Die Überlebenden des Lagers berichteten vom Leiden und massenhaften Sterben in Stutthof. Wichtigster Zeuge war jedoch der historische Sachverständige Stefan Hördler, der sein Gutachten in 14 Sitzungen vorstellte. Die Verteidigung hatte vergeblich einen Befangenheits­antrag gegen ihn gestellt.

In Stutthof und seinen 39 Außen­lagern waren nach Angaben des Dokumentations­zentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.

Werbung

Angeklagte bekundete Reue

Die Angeklagte hatte sich anfangs dem Verfahren nicht stellen wollen. Am ersten Verhandlung­stag verschwand sie früh­morgens aus ihrem Senioren­heim in Quickborn (Kreis Pinneberg). Die Polizei griff sie Stunden später auf einer Straße in Hamburg auf. Das Gericht erließ einen Haftbefehl. Die damals 96-Jährige verbrachte fünf Tage in Untersuchungs­haft. Die Kammer wertete die Flucht nicht als „Verhöhnung der Opfer“ und hielt der Angeklagten zugute, dass sie sich dem Verfahren anschließend klaglos gestellt habe.

Erst in ihrem letzten Wort hatte Irmgard F. ihr Schweigen gebrochen. „Es tut mir leid, was alles geschehen ist“, sagte sie. Die 97-Jährige fügte hinzu: „Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“ Das Gericht wertete die geäußerte Reue als strafmildernd. „Eine Anerkenntnis eigener Schuld sieht die Kammer darin nicht“, sagte Groß.

Die Angeklagte verfolgte die Urteils­verkündung, so wie alle Verhandlungs­tage zuvor, sehr aufmerksam. Gefühls­regungen waren ihr dabei nie anzusehen. Ein Mitarbeiter des gerichts­medizinischen Dienst schob sie im Rollstuhl in den Verhandlungs­saal. Die Sitzungen dauerten selten länger als zwei Stunden.

Staats­anwältin Maxi Wantzen äußerte sich zufrieden mit dem Urteil: „Nicht nur, weil es dem gefolgt ist, was ich beantragt habe, sondern weil ich es wichtig finde, dass wir auch heute noch überhaupt zu einem Schuld­spruch gekommen sind.“

Verteidiger: Dieses Urteil erwartet

Verteidiger Wolf Molkentin sagte: „Das Urteil ist von uns so erwartet worden.“ Er bekräftigte, dass er und sein Kollege Niklas Weber „un­Ã¼berwindliche Zweifel“ bei der Schuldfrage sähen. „Wir wundern uns ein bisschen darüber, dass die von uns auf­geworfenen Fragen in der mündlichen Urteils­begründung gar keine Rolle gespielt haben“, sagte Molkentin. Eine Aussage zu einer möglichen Revision machte er nicht.

Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster, der vier Stutthof-Über­lebende als Neben­kläger vertrat, betonte, dass der Schuld­spruch das Entscheidende sei. „Mehr kann staatliches Strafrecht inhaltlich nicht leisten.“ Sein Kollege Christoph Rückel, Anwalt von sechs Überlebenden, erklärte: „Ich war nie einverstanden, dass es zu einer Bewährungss­trafe kommt, weil das das falsche Signal ist.“

Stefan Lode, Vertreter dreier Neben­kläger, sagte: „Für die Überlebenden ist es ein wichtiges Signal, dass deren Leid gewürdigt wird.“ Für seine Mandanten sei es wichtig, dass über ihre Schicksal gesprochen wird.

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9994