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Strafrecht | 05.06.2023

Subventions­betrug

Bis zu zehn Jahre Haft für millionen­schweren Corona-Subventions­betrug

Gericht ordnete die Einziehung der Taterträge von gut drei Millionen Euro an

(Landgericht Hamburg, Urteil vom 01.06.2023, Az. 618 KLs 2/22)

Im Corona-Jahr 2021 unterstützte der Staat viele Firmen, die infolge des Lockdowns in Bedrängnis geraten waren. Eine Hamburger Betrüger­bande nutzte das aus und ergaunerte mit Schein­firmen drei Millionen Euro. Die Beteiligten müssen nun für lange Zeit in Haft.

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Mehr als drei Millionen Euro an Corona-Hilfen hat sich eine Betrüger­bande nach Überzeugung des Land­gerichts Hamburg im Jahr 2021 vom Staat auszahlen lassen. Das Gericht verurteilte fünf Angeklagte zu teilweise langen Haftstrafen. Der Haupt­angeklagte erhielt zehn Jahre Gefängnis, zwei weitere Angeklagte sieben und fünf Jahre. Sie wurden wegen gewerbs- und banden­mäßigen Subventions­betrugs in 80 Fällen schuldig gesprochen. Sie hatten nach Angaben der Staats­anwaltschaft zwischen April und Oktober 2021 insgesamt etwa 12,5 Millionen Euro beantragt. Das Gericht ordnete die Einziehung der Taterträge von gut drei Millionen Euro an.

Aussage der Angeklagten nach Aktenlage

Wie aus abgehörten Telefon­gesprächen hervorgehe, hätten die Angeklagten vorsätzlich gehandelt, erklärte der Vorsitzende Richter Malte Hansen. Die Begehungs­weise sei geeignet, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu gefährden. Die Angeklagten sollen unwirtschaftliche Vorrats-, Schein- und Service­gesellschaften gekauft und die Taten mit Hilfe von Stroh­männern verübt haben. Der 34 Jahre alte Chef der Bande machte im Prozess zwar Angaben, wie Hansen erklärte. Er habe seine Aussage aber an der Aktenlage ausgerichtet. Seine Erklärung sei nicht überzeugend und nicht von Reue geprägt gewesen.

Ein 24 Jahre alter Mitange­klagter habe zwar fast alles zugegeben, aber nur ganz pauschal, spät und nach Aktenlage ausgesagt. Fragen habe er nicht beantworten wollen. Das habe seiner Glaub­würdigkeit nicht geholfen, sagte Hansen. Er erhielt sieben Jahre Haft. Auch ein 23 Jahre alter Mitange­klagter habe lediglich nach Kenntnis der Aktenlage ausgesagt. Ihn verurteilte das Gericht zu fünf Jahren Haft.

Hohe Strafe für Buchhalter mit Generalprävention begründet

Einen weiteren Angeklagten, der als Buchhalter für die Bande tätig war, verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu acht Jahren Haft. Der 48-Jährige bekam zudem ein drei­jähriges Berufs­verbot. Ebenfalls wegen Beihilfe erhielt die 32 Jahre alte Frau des Haupt­angeklagten eine Bewährungss­trafe von zwei Jahren. Mit den Strafen blieb das Gericht zum Teil deutlich unter den Forderungen der Staats­anwaltschaft.

Die hohe Strafe von acht Jahren für den Buchhalter begründete das Gericht mit der erforderlichen General­prävention. Das Strafmaß müsse abschreckend wirken. Der 48-Jährige habe eine Schlüssel­stellung innegehabt. Von Wirtschafts­prüfern, Rechts­anwälten und Steuer­beratern könne erwartet werden, dass sie grund­sätzlich ehrlich handelten. Einzig der angeklagten Frau nahm die Kammer Reue ab. Darum setzte das Gericht ihre zweijährige Haftstrafe zur Bewährung aus. Die 32-Jährige muss allerdings 100 gemeinnützige Arbeits­stunden ableisten.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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