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Arzthaftungsrecht und Schadensersatzrecht | 01.06.2023

Schmerzens­geld

Blind nach Ärzte­fehlern - Patient bekommt 200.000 Euro Schmerzens­geld

Ärzte haben auf verschiedene Warnzeichen nicht rechtzeitig reagiert - LG verdoppelt Betrag

(Landgericht Bonn, Entscheidung vom 31.05.2023, Az. 9 O 109/20)

Das Bonner Landgericht hat einem Mann 200.000 Euro Schmerzens­geld zugesprochen, weil er durch ärztliche Fehler blind geworden ist.

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Wie eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch mitteilte, müssen zwei Kliniken in Bonn und Euskirchen in Nordrhein-Westfalen die Summe zahlen. Der Kläger hatte ursprünglich 100.000 Euro Schmerzens­geld gefordert. Wegen des gravierenden Fehlers verdoppelte die Kammer schließlich den Betrag (Akten­zeichen: LG Bonn 9 O 109/20).

Kopfschmerzen und Schwindel nach Shunt-System Implantation

Der 33-Jährige hat seit seiner Geburt eine Zyste im Kopf. Deswegen wurde ihm ein sogenanntes Shunt-System implantiert, das die in der Zyste gesammelte Flüssigkeit über ein Ventil ableitet, so dass kein Druck im Gehirn entstehen kann. 2016 litt der Mann plötzlich unter Kopfschmerzen und Schwindel und wurde daraufhin untersucht.

LG: Erblindung hätte vermieden werden können

Nach Feststellung des Gerichts haben Ärzte in den beiden Kranken­häusern auf verschiedene Warnzeichen nicht rechtzeitig reagiert. Am Ende war der Sehnerv durch das nicht mehr funktionierende Shunt-System so geschädigt, dass der Euskirchener erblindete. Dies hätte laut Urteil vermieden werden können.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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