DAWR > Champagner-Streit beendet < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Zivilrecht | 17.05.2023

Champagner­flasche

Champagner-Streit beendet

Gast akzeptiert Preis von 13.000 Euro

Ein Streit um eine Flasche Champagner für 13.000 Euro ist vom Tisch, ein geplanter Zivil­prozess in Düsseldorf abgesagt.

Werbung

Der Beklagte aus Neuss bei Düsseldorf habe den Preis für eine extragroße Flasche, die er vor knapp einem Jahr in einem Frankfurter Restaurant bestellt hatte, mittlerweile akzeptiert, teilte das Düsseldorfer Landgericht mit (Az.: 15 O 191/22). Damit sei das Verfahren beendet.

Streit um Preis für eine extragroße Flasche - es geht dabei um eine entscheidende Null

Der Gast hatte behauptet, es sei ihm damals ein Preis von 1300 Euro genannt worden. Mehr wollte er nicht zahlen. Die Betreiberin des Restaurants hatte ihn daraufhin verklagt. Der Neusser war mit einer Gruppe von Freunden im Mai 2022 zu Gast in dem Restaurant und hatte diesen eine „besondere Flasche“ spendieren wollen, wie das Landgericht mitteilte.

Angebot zum Preis von 13.000 Euro begeistert angenommen

Der zuständige Kellner habe ihm eine Sechs-Liter-Flasche Roederer Cristal angeboten. Die sogenannte Methusalem-Flasche hat das vierfache Volumen einer Magnum-Flasche. Die Klägerin hatte versichert, der Gast habe das Angebot zum Preis von 13.000 Euro damals begeistert angenommen, die Flasche mit einem Messer selbst geöffnet und mit der Gruppe geleert.

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.8 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10325