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Krankenkassenrecht und Sozialversicherungsrecht | 09.01.2023

Kosten­Ã¼bernahme

Chemo­therapie gescheitert: Kasse muss alternative Therapie zahlen

Alternative Behandlungs­methode muss auf wissen­schaftlich fundierten Ansatz beruhen

(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.06.2022, Az. 7 U 140/20)

Der Krebs ist fort­geschritten, eine Chemo­therapie hilft nicht mehr. Muss die Kranken­kasse dann eine alternative Behandlung zahlen? Ja, urteilt ein Gericht. Es kommt aber auf die Art der Therapie an.

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Ist die Chemo­therapie gescheitert und die Krebs­erkrankung fort­geschritten, setzt meist die Palliativ­therapie ein. Betroffene können sich aber auch für eine Alternativ­behandlung entscheiden - sofern sie einen gewissen Erfolg verspricht. Die Kosten dafür muss die Kranken­versicherung dann vollständig tragen. Das geht aus einem Urteil des Ober­landes­gerichtes Frankfurt hervor (AZ: 7 U 140/20).

Krankenkasse zahlte erst nur die Hälfte

Im konkreten Fall ging es um einen krebs­kranken Mann. Trotz Chemo­therapie bildeten sich in seinem Körper weitere Metastasen, die nicht operiert werden konnten. Der Mann unterzog sich einer alternativen Behandlung, genauer gesagt einer dentritischen Zell­therapie. Seine private Kranken­versicherung zahlte die Behandlung nur zur Hälfte. Nach seinem Tod klagte seine Ehefrau auf Übernahme der kompletten Kosten - mit Erfolg.

OLG stuft dentritische Zelltherapie als Behandlung ein - Krankenkasse muss Kosten übernehmen

Denn das Gericht stufte die dentritische Zell­therapie als Behandlung ein, die einen wissen­schaftlich fundierten Ansatz verfolgt. Somit bestand laut Gericht die Aussicht, dass sie die Krebs­erkrankung verlangsamen und den Patienten stabilisieren konnte - auch dann, wenn eine Heilung ausgeschlossen war.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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