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Strafrecht | 24.05.2023

Volks­verhetzungs­vorwurf

Corona-Impf­kritiker Bhakdi vom Volks­verhetzungs­vorwurf freigesprochen

Vergleich zwischen Impfpolitik und Holocaust zwar nicht hinnehmbar - aber auch nicht, den öffentlichen Frieden zu stören

(Amtsgericht Plön, Urteil vom 23.05.2023)

In der schleswig-holsteinischen Kleinstadt Plön stand der Corona-Impf­kritiker Sucharit Bhakdi wegen Volks­verhetzung vor Gericht. Hunderte Anhänger empfingen ihn vor Beginn des Straf­prozesses mit Applaus. Am Ende jubelten sie mehr als zuvor.

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Der Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi ist vor dem Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön vom Vorwurf der zweifachen Volks­verhetzung freigesprochen worden. Das Gericht habe nicht feststellen können, dass sich der 76-Jährige mit Äußerungen im Wahlkampf 2021 sowie einem Interview im Internet strafbar gemacht habe, sagte Richter Malte Grundmann in der Urteils­begründung am Dienstag. Zwar sei der Vergleich zwischen Impfpolitik und Holocaust nicht hinnehmbar, aber Bhakdis Äußerungen seien nicht geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies hatte die Vertreterin der General­staats­anwaltschaft angenommen. Grundmann dagegen sagte, bei mehr­deutigen Äußerungen sei die für den Angeklagten günstigere Interpretation zu berücksichtigen.

Generalstaatsanwaltschaft: Zu Hass gegenüber Juden aufgestachelt

Die General­staats­anwaltschaft warf dem pensionierten Professor für Mikro­biologie Volks­verhetzung in zwei Fällen vor. Laut Anklage soll Bhakdi im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig ver­Ã¤chtlich gemacht haben. Er habe durch eine drastische aggressive Wortwahl zur Impfpolitik als zweitem Holocaust bewusst ein Klima der Angst auch unter deutschen Jüdinnen und Juden in Kauf genommen, sagte Oberstaats­anwältin und Antisemitismus­beauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Silke Füssinger. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tages­sätzen zu je 90 Euro.

Gericht folgt Verteidigung und spricht Bhakdi frei

Die Verteidigung wies die Anklage zurück und warf der General­staats­anwaltschaft vor, das Verfahren politisiert zu haben. Zu dem Verfahren kam es, obwohl die Kieler Staats­anwaltschaft die Anklage­erhebung gegen Bhakdi abgelehnt und das Verfahren eingestellt hatte. Daraufhin zog die General­staats­anwaltschaft das Verfahren an sich. Nach Ansicht der Verteidigung ermittelte die General­staats­anwaltschaft unvollständig und berücksichtigte nichts Entlastendes für den nicht vorbestraften Angeklagten. Die Anklage­vorwürfe gegen Bhakdi seien durch nichts begründet. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Verteidigung, die Freispruch gefordert hatte. Der Richter wies ausdrücklich darauf hin, dass Bhakdi am Ende seiner Rede zu friedlichem Diskurs mit Politikern aufgerufen und die Idee der demokratischen Willens­bildung betont habe.

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Oberstaatsanwältin kündigte Rechtsmittel an

In seinen Bestseller-Büchern zur Corona-Pandemie, in Interviews und Reden verbreitete Bhakdi nach Auffassungen von Wissenschaftlern mehrfach Falsch­informationen. Die Universitäten in Mainz und Kiel, an denen er früher arbeitete, haben sich von Bhakdis Äußerungen distanziert. Bhakdi selbst sagte nach dem Freispruch: „Ich empfinde große Dankbarkeit gegenüber der deutschen Justiz und dem Gericht Plön.“ Das gelte auch für seine Verteidiger und „die Tausenden von Menschen, die mir in den vergangenen Jahren zur Seite standen. Ein 67 Jahre alter Unterstützer meinte: „Es gibt doch noch Gerechtigkeit. Damit habe ich nicht gerechnet.“ Doch noch ist der Fall nicht abgeschlossen. Die Oberstaats­anwältin kündigte Rechts­mittel an.

Lautstarker Jubel von Anhängern

Vor dem Gerichts­gebäude in der Kreisstadt hatten sich bereits am frühen Morgen mehr als 300 Anhänger Bhakdis aus ganz Deutschland versammelt. Platz gab es aber nur für knapp zwei Dutzend Journalisten und 21 Zuschauer. Die Polizei setzte rund 50 Beamte ein, auch die Justiz verstärkte ihr Personal. Wer keinen Einlass fand, stand buch­stäblich im Regen. Viele harrten dennoch aus bis der frei­gesprochene Bhakdi sich ihnen zeigte. Mehrere Hundert Anhänger des scharfen Kritikers der Corona-Politik bejubelten den Professor erneut lautstark. Im Gerichts­saal kam es vor Beginn der Verhandlung zu einer ungewöhnlichen Szene. Eine weiß gekleidete Frau kniete vor dem Angeklagten nieder. Der bekennende Buddhist Bhakdi hielt seine flachen Hände vor der Brust gegeneinander, lächelte und unterhielt sich mit der Frau.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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